Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Änderung des Stammzellgesetzes allein aus wissenschaftlichen Gründen keine Notwendigkeit

Forschungsergebnisse eröffnen neue Möglichkeiten ethisch unbedenklicher Stammzellforschung

Berlin – Ingrid Fischbach MdB, Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sieht durch die erfolgreiche Reprogrammierung von Hautzellen neue Hoffnung für eine ethisch unbedenkliche Forschung mit Stammzellen gegeben:

Dass es jetzt gelungen ist, menschliche “induzierte pluripotente Stammzellen” (iPS) herzustellen bedeutet einen echten Durchbruch in der Stammzellforschung. Es ist mehr als erfreulich, dass es gleichzeitig Forscher in den USA und in Japan geschafft haben, ausgereifte Hautzellen so zu reprogrammieren, dass sie sich zu Stammzellen entwickelt haben, die embryonalen Stammzellen in ihren Fähigkeiten sehr ähnlich sind.

Auch wenn erst weiter geforscht werden muss, bis wir sicher wissen können, ob die iPS-Zellen wirklich so funktionstüchtig sind wie die embryonalen Zellen, ist der vollzogene Schritt ein Meilenstein.

Die veröffentlichten Forschungsarbeiten und ihre Ergebnisse sind sehr zu begrüßen und zeigen, dass die Arbeit an einer ethisch unbedenklichen Richtung der Stammzellforschung weiter zu fördern ist. Der Durchbruch kommt zu einem Zeitpunkt, zu dem laute Stimmen zu vernehmen sind, die eine Verschiebung des Stichtages für den Stammzellimport fordern. Die jetzt veröffentlichten Ergebnisse geben berechtigten Anlass zur Hoffnung, dass für eine Änderung des Stammzellgesetzes allein aus wissenschaftlichen Gründen gar keine Notwendigkeit besteht.