Berlin – Zum Vorschlag des Nationalen Ethikrats (NER), die Zahl der Organspenden über eine faktische Widerspruchslösung zu erhöhen, erklären Biggi Bender, gesundheitspolitische Sprecherin, und Elisabeth Scharfenberg, pflegepolitische Sprecherin:
Der Vorschlag des Nationalen Ethikrates ist ein Anschlag auf das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht des Menschen. Dieses Zugriffsrecht auf Menschen im Sterbeprozess gab es in der DDR, aktuell auch in Spanien und Österreich. In der Bundesrepublik kann es einen solchen Automatismus der Verfügbarkeit nicht geben.
Das Ziel, in Deutschland mehr Organspenden zu erhalten, kann auch mit anderen Mitteln erreicht werden. Andere Länder wie Irland machen es uns vor, dass auch mit einer erweiterten Zustimmungsregelung eine hohe Spendenbereitschaft möglich ist. Statt 13,8 Spenden pro eine Millionen Einwohnerinnen und Einwohner lautet die irische Zahl 21,1. Damit liegt die Spendenbereitschaft in Irland deutlich höher als in Ungarn (16,1), wo eine Widerspruchregelung gilt. Auch innerhalb Deutschlands gibt es große Unterschiede: Mecklenburg-Vorpommern weist hohe Spendenzahlen (25,9) auf, da es dort eine funktionierende Zusammenarbeit von Krankenhäusern und Transplantationszentren gibt.
Wie der NER selbst darstellt, ist in Deutschland ein zentrales Problem, dass die Organisation der Krankenhäuser ebenso wie die Refinanzierung der Kosten der Organspende mangelhaft ist. Diese Probleme müssen gelöst werden. Statt sich diesen zu widmen, schlägt der NER eine autoritäre Scheinlösung vor, die die Organisationsprobleme der Organspende nur noch verstärken, nicht aber wirklich lösen würde.