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Nationaler Drogen- und Suchtrat unterstützt Bätzing bei Forderung nach einem umfassenden Rauchverbot in der Gastronomie – Freiwillige Regelungen führen nicht zum Ziel

Neue PM der Drogenbeauftragten der Bundesregierung

Berlin – Nationaler Drogen- und Suchtrat unterstützt Bätzing bei Forderung nach einem umfassenden Rauchverbot in der Gastronomie – Freiwillige Regelungen führen nicht zum Ziel

In seiner heutigen Sitzung hat der Drogen- und Suchtrat einen umfassenden Nichtraucherschutz gefordert. Der Drogen- und Suchtrat spricht sich insbesondere für bundesweit einheitliche Regelungen in den Ländern für ein Rauchverbot in allen Gaststätten und Restaurants sowie den Schutz vor Passivrauchen für alle Beschäftigten aus.

Unterschiedliche Regelungen in einzelnen Bundesländern mit weitgehenden Ausnahmen reichen für den Gesundheitsschutz vor Passivrauchen nicht aus und sollten unbedingt vermieden werden.

“Die Versuche des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes haben nach zwei Jahren gezeigt, dass in der Gastronomie mit freiwilligen Zielvereinbarungen für den Nichtraucherschutz nichts erreicht werden kann. Damit ist der Weg der Freiwilligkeit in der Gastronomie gescheitert,” so Sabine Bätzing, Drogenbeauftragte der Bundesregierung. “Ich appelliere daher an die Ministerpräsidenten der Länder, diese Erfahrung bei der Entscheidung am 22. März 2007 zu berücksichtigen und Sonderregelungen für freiwillige Ausnahmen auszuschließen.”

Der Drogen- und Suchtrat appelliert ebenso an den Bundestag, ein Rauchverbot in den Abgeordnetenbüros und Aufenthaltsbereichen des Deutschen Bundestages zu erlassen. Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts für Rauchverbote in öffentlichen Einrichtungen, im öffentlichen Personenverkehr und zur Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze im Jugendschutzgesetz für das Rauchen auf 18 Jahre sollte der Deutsche Bundestag hier seiner Vorbildfunktion gerecht werden.

Hintergrund:

Der nationale Drogen- und Suchtrat berät und begleitet die Drogenbeauftragte der Bundesregierung bei der Umsetzung der Vorhaben in der Drogen- und Suchtpolitik. Er setzt sich zusammen aus Vertretern der Bundesministerien, der Ministerkonferenzen der Länder, der kommunalen Spitzenverbände, der Sozialversicherungsträger, der Verbände der Suchtkrankenhilfe, der Selbsthilfe sowie der Suchtforschung.