Berlin – Auf dem heutigen Sozialmedizinischen Forum des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen hat sich die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, Marion Caspers-Merk zum weiteren Reformzeitplan in der Pflegeversicherung und zu Verbesserungen durch die Gesundheitsreform geäußert.
Caspers-Merk: “Die Pflegereform kommt. Es wird darum gehen, die bewährte soziale Pflegeversicherung nachhaltig zu stärken. Wir können die Pflegereform aber erst umsetzen, wenn die GKV-Reform unter Dach und Fach ist. Doch bereits mit der Gesundheitsreform schaffen wir den Einstieg.”
In Ihrer Rede erinnerte Caspers-Merk daran, dass in der sozialen Pflegeversicherung der Grundsatz ‘Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung’ gilt. Eine Reihe von grundlegenden Systemvoraussetzungen, die in der GKV-Reform neu geregelt werden, hätten daher auch im System der Pflegeversicherung unmittelbare Auswirkung.
Es ist daher folgerichtig, dass zunächst die Ausgestaltung der gesetzliche Krankenversicherung entschieden werden muss.
Caspers-Merk: “Mit der Gesundheitsreform werden eine Reihe von Punkten umgesetzt, von denen unmittelbar positive Wirkungen auch und gerade für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu erwarten sind. Der Grundsatz ‘Rehabilitation vor Pflege’ wird gestärkt und die Pflege wird in die integrierte Versorgung eingebunden. Weiterhin sind Verbesserungen bei der häuslichen Krankenpflege und bei der Hilfsmittelversorgung in Heimen geplant.”
Zur künftigen Ausgestaltung der Pflegereform auf der Leistungs- und Finanzierungsseite nannte Caspers-Merk folgende Punkte: “Für die Fortentwicklung der Pflegeversicherung kommt aus meiner Sicht dem Ausbau und der Absicherung von ambulanten Angeboten maßgebliche Bedeutung zu. Der Koalitionsvertrag ist daher von der Zielsetzung getragen, langfristig die Strukturen der ambulanten Pflege zu stärken. Die Stärkung der ambulanten Pflege wird durch eine Neujustierung der Sachleistungsbeträge erfolgen. Zudem brauchen wir eine Reform der Finanzierungsseite. Auf jeden Fall werden wir ein langfristig tragbares Konzept vorlegen, das nachhaltig finanziert ist.”
Zum Ausgleich der Unterschiede in den Risikostrukturen zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung soll ein Finanzausgleich eingeführt werden, mit dem eine gerechte Lastenverteilung auf alle Bevölkerungsgruppen erreicht werden soll. Darüber hinaus soll eine Demografiereserve aufgebaut werden.