Berlin – Zum Änderungsantrag im Rahmen der 15. AMG-Novelle, für den Zugang zu Krankenpflegeausbildungen künftig einheitlich den Hauptschulabschluss vorzusehen, erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Annette Widmann-Mauz MdB:
Im Rahmen der 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes soll für den Zugang zu Krankenpflegeausbildungen künftig der Hauptschulabschluss vorgesehen werden. Bislang ist für den Zugang zur Krankenpflegeausbildung ein Realschulabschluss bzw. ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung von zwei Jahren Dauer erforderlich.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert, dass bei der geplanten Novelle europarechtliche Vorgaben beachtet werden.
Die Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen (RL 2005/36/EG) setzt für die Zulassung zur Krankenpflegeausbildung eine zehnjährige allgemeine Schulausbildung voraus. In einigen Bundesländern umfasst die Hauptschule jedoch nur neun Jahre. Die europarechtlich gebotene Mindestdauer sollte in Anbetracht der wachsenden Anforderungen in der Krankenpflege nicht abgesenkt werden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich deshalb für die Einhaltung europarechtlicher Mindestanforderungen im Sinne einer zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung und für eine europarechtskonforme Berichtigung des Änderungsantrags ein.