Berlin – Das Bundessozialgericht (BSG) hat gestern die Anhebung der Mindestmengenvorgabe bei sehr leichten Frühgeborenen von 14 auf 30 Geburten pro Jahr durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zurückgewiesen. Die verfügbaren Studien lieferten keinen eindeutigen Nachweis, dass höhere Mindestmengen zu einer besseren Behandlungsqualität führten. Der VUD fordert seit langem, neben Mindestmengen weitere Faktoren für eine bessere Qualität in der Versorgung Frühgeborener festzulegen.
„Das Urteil bestätigt unseren Ansatz, dass Mindestmengenvorgaben alleine die Qualität der Versorgung nicht garantieren können“, sagt Rüdiger Strehl, Generalsekretär des VUD. „Neben ausreichender Erfahrung, haben zahlreiche weitere Faktoren Einfluss auf die Behandlungsqualität. Wichtig ist, dass nun umfassende Anforderungskataloge für die Qualitätssicherung definiert werden.“
Der VUD sieht das Konzept der Mindestmengen in einer Sackgasse. Die Definition weiterer Anforderungen an die Kliniken ist notwendig. Dazu gehören 24 Stunden und sieben Tage die Woche zur Verfügung stehende spezialisierte Fachärzte und nichtärztliches Fachpersonal. Die entsprechende räumliche und technische Ausstattung rund um die Uhr sowie anspruchsvolle und konsequent umgesetzte Hygienestandards. Zudem ist es überfällig, die Frühgeborenenversorgung auch in Deutschland in qualitativ ausgewiesenen Zentren zu bündeln. International gibt es viele gute Beispiele, dass sich dadurch die Versorgung verbessert.
Einen ausführlichen Kommentar von Rüdiger Strehl zu dem Thema Mindestmengen finden Sie im hier: www.uniklinika.de/vud.php/cat/11/title/Pressemitteilungen
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