Stuttgart – 15. April 2021
Gesundheitsminister Manne Lucha: „Alle bereits gebuchten Zweittermine bleiben gültig / Unbürokratisches Verfahren für Menschen unter 60 Jahren, die eine Erstimpfung mit
AstraZeneca erhalten haben”
Menschen unter 60 Jahren, die aufgrund ihrer Impfberechtigung bereits eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, können nach der neuen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) die Zweitimpfung nach neun oder zwölf Wochen mit einem so genannten mRNA-Impfstoff erhalten. Damit bleiben alle bereits gebuchten AstraZeneca-Zweitimpftermine gültig. Unter 60-Jährige werden im Impfzentrum bei der Zweitimpfung auf einen vorhandenen mRNA-Impfstoff umgebucht. Dies geschieht direkt vor Ort. Sollte ein mRNA-Impfstoff an diesem Tag nicht zur Verfügung stehen, erhalten die Bürgerinnen und Bürger vor Ort einen neuen Termin für eine Zweitimpfung. Dies teilte Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch (14. April) in Stuttgart mit.
„Menschen mit AstraZeneca-Termin kommen einfach zum gebuchten Termin ins Impfzentrum und erhalten dort eine mRNA-Zweitimpfung. Die Menschen brauchen nichts weiter zu tun. Alle bereits gebuchten Zweitimpftermine, egal ob nach neun oder nach zwölf Wochen, behalten ihre Gültigkeit. Die STIKO macht in ihrer Empfehlung deutlich: eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff nach einer Erstimpfung mit AstraZeneca ist sicher und wirksam“, sagte Lucha. Nach zwei bis vier Wochen habe der Körper AstraZeneca vollständig abgebaut. Nur die körpereigenen Antikörper bleiben und werden durch die Zweitimpfung noch besser „trainiert“.
Am Dienstagabend (13. April) hatte die Gesundheitsministerkonferenz beschlossen, der Empfehlung der Ständigen Impfkommission zur Zweitimpfung zu folgen. Demnach ist die Zweitimpfung für unter 60-Jährige mit einem mRNA-Impfstoff nach zwölf Wochen vorgesehen, ist aber nach neun Wochen genauso möglich und sicher. Vor diesem Hintergrund bleiben in Baden-Württemberg alle bereits gebuchten Zweitimpftermine für AstraZeneca bestehen und werden für unter 60-Jährige mit einem mRNA-Impfstoff durchgeführt. Wer sich als unter 60-Jähriger nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse dennoch für eine AstraZeneca-Impfung entscheidet, kann auch dies tun.
Impfberechtigte Unter 60-Jährige: für Terminbuchung neue Vermittlungscodes anfordern
Impfberechtigte Menschen unter 60 Jahren, die bisher noch keine Impfung erhalten haben und sich online über das Anmeldeportal der KVdigital selbst einen Termin buchen wollen, sollten hierfür unbedingt einen neuen Vermittlungscode anfordern. Mit den alten (vor dem 31. März angeforderten) Vermittlungscodes, die vor der Änderung der Altersempfehlung für AstraZeneca erstellt wurden, werden den unter 60-Jährigen auch weiterhin nur AstraZeneca-Termine angeboten. Da diese Termine in den Impfzentren vor Ort nicht auf einen anderen Impfstoff umgebucht werden können, könnte in diesen Fällen keine Impfung erfolgen.