Berlin, 12. Mai 2023 – Zur heutigen Sitzung des Bundesrates und dem von den Ländern Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein eingebrachten Entschließungsantrag zur „Schaffung eines MVZ- Regulierungsgesetzes“ bewerten die Akkreditierten Labore in der Medizin e.V. die vorgeschlagenen Regelungen kritisch: „Die im Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen enthalten keine wesentlichen Vorschläge, um die Qualität der ärztlichen Leistungserbringung patientenzentriert zu fördern. Aus unserer Sicht ist vordringlich, mit der Schaffung einer trägerübergreifenden Transparenz über alle Organisationsformen in der vertragsärztlichen Versorgung hinweg eine evidenzbasierte Datengrundlage für eine Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für eine bestmögliche Versorgung zu erarbeiten, denn eine solche liegt bisher nicht vor. Alle Fachleute sind sich einig, dass auch künftig private Investitionen in enormer Höhe für die Gesundheitsversorgung benötigt werden und dass es weiterhin eine Bereitschaft zur Übernahme der Verantwortung für die ärztliche Versorgung geben muss. Angesichts dessen ist es umso wichtiger, die Planungssicherheit und die qualitativen Rahmenbedingungen der Versorgung zu regeln. Dazu bedarf es einer intensiveren Debatte auf der Grundlage datenbasierter Evidenz“, so der 1. Vorsitzende des fachärztlichen Berufsverbandes, Dr. Michael Müller.
„Die von den Ländern vorgeschlagenen präventiven und regulatorischen Eingriffe ohne Evidenz bergen das hohe Risiko ungewollter Kollateralschäden in der Patientenversorgung. Dies würde vor allem auch die labormedizinische Versorgung betreffen, die bereits heute häufig und trägerübergreifend in Form von MVZ organisiert ist. Bei diesen und anderen ebenfalls investitionsintensiven fachärztlichen Disziplinen ist die im Entschließungsantrag vorgesehene Regelung nach gängiger Auffassung ohnehin nicht erforderlich. Die geplanten Regulierungsmaßnahmen tragen nicht zur Förderung der Qualität der medizinischen Versorgung bei, was letztlich zu Lasten der Patientinnen und Patienten geht. Das kann aus unserer Sicht nicht gewollt sein!“, so Müller weiter.
Der ALM e.V. als fachärztlicher Berufsverband hat ausdrücklich Verständnis für unterschiedliche Sichtweisen auf die komplizierte Thematik und nimmt die Sorgen der Bedenkenträger ernst. „Wir wünschen uns eine breitere gesellschaftliche Debatte, die sich differenziert mit den unterschiedlichen Positionen auseinandersetzt und diese berücksichtigt. In letzter Zeit beunruhigt uns jedoch die wahrnehmbare Pauschalverurteilung von Trägergruppen in der gesundheitspolitischen Öffentlichkeit und das damit verbundene, vorurteilsbeladene In-Verruf-Bringen der Qualität der Arbeit der für diese Träger tätigen ärztlichen Kolleginnen und Kollegen“, heißt es aus dem Kreis der Mitglieder.
Der ALM e.V. stehe auch weiterhin für die bestehende hohe Qualität und Sicherheit der Patientenversorgung sowie die gelebte Unabhängigkeit der ärztlichen Leistungserbringung. Diese Standards gelte es – wo geboten – weiter zu stärken. Dazu sollten die bereits bestehenden Gesetze und Verordnungen auch konsequent angewendet werden.
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Terminhinweis für die Medien
„Zukunftsperspektiven für die ambulante Versorgung: Welche Rolle spielen MVZ?“
Symposium der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM e.V.) und des Bundesverbands der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV e.V.) im Rahmen des Hauptstadtkongresses
15. Juni 2023, 16.30 Uhr–18.00 Uhr
hub 27 der Messe Berlin, Jafféstraße 2, 14055 Berlin
Weitere Informationen und Anmeldung unter www.alm-ev.de/mvz-symposium