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MVZ-Regulierung: Beschränkungen sind kein Beitrag zur Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung!

Pressemitteilung

Berlin, 16. Juni 2023 – Am Donnerstag diskutierten zahlreiche Expertinnen und Experten aus dem Gesundheitswesen in einem Symposium mit dem Titel „Zukunftsperspektiven für die ambulante Versorgung: Welche Rolle spielen MVZ?“, zu dem der ALM e.V. gemeinsam mit dem BBMV e.V. im Rahmen des Hauptstadtkongresses 2023 eingeladen hatte. Im Mittelpunkt standen die Rolle von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) für die ambulante Versorgung sowie die aktuelle Diskussion um Finanzinvestoren im deutschen Gesundheitssystem.

Vor allem an dem für heute im Bundesrat erwarteten „Beschluss zur Schaffung eines MVZ-Regulierungsgesetzes“ wurde deutliche Kritik geäußert. Der ALM e.V. hat sich dazu bereits mit einer ausführlichen Stellungnahme und konkreten Lösungsvorschlägen positioniert. Nach Auffassung des Verbandes der Akkreditierten Labore in der Medizin ist absehbar, dass die Vorschläge der Länder für die regulatorischen Eingriffe eindeutig zu Lasten der Versorgungssicherheit gehen. Gerade im Gesundheitssektor sind verlässliche Rahmenbedingungen notwendig, die auf die Sicherung und Verbesserung der Versorgungsqualität sowie die Bindung von ärztlichen und nichtärztlichen Fachkräften in ambulanten oder stationären Versorgungseinrichtungen abzielen.

Der Vorsitzende des ALM e.V. äußerte sich während des Symposiums auf dem Hauptstadtkongress in seinem Statement wie folgt: „Die aufgrund der Initiative einiger Länder im Bundesrat zu erwartenden präventiven, regulatorischen Eingriffe erfolgen ohne Evidenzgrundlage und bergen das hohe Risiko ungewollter Kollateralschäden in der Patientenversorgung. Insbesondere würde dies auch die labormedizinische Versorgung betreffen, die bereits heute häufig und trägerübergreifend in Form von MVZ organisiert ist. Vor allem bei den kapitalintensiven fachärztlichen Disziplinen sind die vorgesehenen Regulierungsmaßnahmen nach Auffassung vieler Experten nicht zielführend im Sinne der Förderung der medizinischen Versorgungsqualität.“

Dr. Michael Müller weiter: „Bei allen geplanten Gesetzesvorhaben sollte das Wohl der Patientinnen und Patienten im Vordergrund stehen. Daher ist es zunächst richtig und erforderlich, die Transparenz bezüglich der Inhaberschaft aller Versorgungsstrukturen zu verbessern und auf dieser Grundlage die bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Überprüfung des Versorgungsauftrages, der Abrechnung und insbesondere der Qualität der Versorgung zu konkretisieren. Dadurch können die schon jetzt erhobenen Daten umfassender ausgewertet werden. Es ist festzuhalten, dass auch die vorgeschriebenen Qualitäts- und Jahresberichte der ärztlichen Selbstverwaltung keine Hinweise auf negative Einflüsse auf die Versorgungsqualität durch eine nichtärztliche Inhaberschaft von MVZ enthalten.“

Martin Degenhardt erneuerte die Auffassung der KV Bayerns (KVB), die Beteiligung von Finanzinvestoren im Gesundheitssystem einzuschränken, wobei die Ärzteschaft sich in dieser Frage nicht einig sei. „Keiner will Investitionen verbieten, aber wir brauchen Regulatorik“, so Degenhardt.

Dem widersprach der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Frank-Ulrich Fricke (TH Nürnberg) und betonte, dass das deutsche Gesundheitswesen dringend auf privates Kapital angewiesen sei. „Heuschrecken sind eher Teil der Lösung!“, so Fricke. Auch er unterstrich die Bedeutung einer effektiven Regulierung, um eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen.

Frank Dastych, Vorstand der KV Hessen, betonte: „Natürlich will ich mit meiner Praxis auch Geld verdienen. Gesundheitsversorgung kostet Geld und das Geld, das aus der Gesetzlichen Krankenversicherung kommt, reicht hinten und vorne nicht aus. Hier muss dann auch Kapital eingesetzt werden.“ Dastych führte weiter aus, dass die Ärzteschaft ohne Kapital vielleicht eher zusätzliche Leistungen anbiete, die aus ärztlicher Sicht nicht so notwendig seien.

Sibylle Stauch-Eckmann, Vorsitzende des Bundesverbandes der Betreiber Medizinischer Versorgungszentren (BBMV), bekräftigte erneut die gemeinsame Position der gastgebenden Verbände: Die Anwendung bereits bestehender Regulierungen mache neue gesetzliche Änderungen obsolet. Eine Regulierung müsse unabhängig von der Trägerschaft oder Organisationsform einer Einrichtung erfolgen. Insbesondere die vorgeschlagenen Maßnahmen zur räumlichen Beschränkung der Gründungsbefugnis seien nicht zielführend im Sinne einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung. Darüber hinaus seien sie kontraproduktiv für den Strukturwandel im stationären Sektor und würden bereits bestehende Konzentrationstendenzen verstärken. Am Ende der Podiumsdiskussion äußerte sie die Vermutung, dass in der aktuellen Debatte eher „eine Art Wettbewerbsangst“ vorhanden sei.

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