Berlin – Zu der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses, die Reduzierung der Zuzahlungsbegrenzung für chronisch Kranke von zwei Prozent auf ein Prozent nicht wie mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz beschlossen davon abhängig zu machen, dass die Versicherten regelmäßig Gesundheits- und Krebsfrüherkennungsuntersuchungen in Anspruch genommen haben, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Daniel BAHR:
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit dieser Entscheidung Mut und Weitsicht bewiesen. Er hat damit eine unsinnige Regelung verantwortungsbewusst umgesetzt. Statt einer Verpflichtung zur Teilnahme an Gesundheits- und Krebsfrüherkennungsuntersuchungen sieht er eine Pflicht zur Beratung über ihre jeweiligen Vor- und Nachteile vor. Das ist ein gangbarer Weg, der den Einzelnen nicht zwingt, entgegen seiner eigenen Überzeugung bestimmte – durchaus auch mit Belastungen verbundene – Maßnahmen an sich durchführen zu lassen. Auch wenn ich leise Zweifel habe, ob ein Zwangsberatungsgespräch in der Lage ist, die Menschen zu mehr Verantwortungsbewusstsein im Hinblick auf ihre eigene Gesundheit zu veranlassen, ist das ein tragbarer Kompromiss. Ich fordere die Bundesgesundheitsministerin auf, diese Regelung zu akzeptieren und auf ihr Vetorecht zu verzichten. Sie sollte froh sein, dass ihr der Gemeinsame Bundesausschuss hilft, mit einem von Anfang an unsinnigen Regelungsansatz pragmatisch umzugehen.