Hamburg – Die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) hat durch das Amt für Arbeitsschutz und die Fachabteilung Gesundheit und Umwelt in 27 Hamburger Diskotheken und Musikclubs unangemeldet die Lautstärke gemessen. Ziel war zu prüfen, ob die Musiklautstärke unter 100 Dezibel (Mittelungspegel) liegt, wie es der Gesundheitsschutz erfordert. Ergebnis: Bei 90 Prozent der Messungen war es zu laut. Mit 103 Dezibel im Durchschnitt war es erheblich lauter als der geforderte Zielwert. 100 Dezibel sind bereits eine erhebliche Belastung und Gefährdung für das Gehör – sie entsprechen der Lautstärke eines Presslufthammers in zehn Meter Entfernung.
Rechtliche Regelungen zum Schutz der Gäste vor Gehörschäden gibt es in Deutschland bisher nicht, wenngleich überlaute Musik unheilbare Hörschäden verursachen kann. Krankenkassen melden bereits steigende Kosten für Hörhilfen bei jungen Versicherten. Die bei den Messungen in Hamburg festgestellte – zunächst klein erscheinende – Differenz von 100 auf 103 Dezibel entspricht dabei einer Verdopplung der Schallenergie, da Dezibel mit einer logarithmischen Skala gemessen werden. Das Maximum bei den Messungen in 27 Lokalen betrug sogar 107 Dezibel, gemessen auf vier Tanzflächen. Nur in zehn Prozent der Lokale lag die Lautstärke unter 100 Dezibel. Ein Schallpegelmessgerät für den Diskjockey (DJ) oder eine Anzeige der Lautstärke für das Publikum waren augenscheinlich in keinem Lokal im Einsatz.
Die Messungen erfolgten im November und Dezember 2007 jeweils am Wochenende in der Zeit von Mitternacht bis 3 Uhr morgens. Die Stichprobe umfasste dabei große und kleine Lokale mit unterschiedlichen Musikstilen und Besuchern verschiedenen Alters.
Gesundheitssenatorin Birgit Schnieber-Jastram: “In weiten Teilen der Hamburger Diskothekenbranche haben die Initiativen zur Aufklärung und Fortbildung über “Laute Musik und Gehörschäden” offensichtlich leider nicht zu einer freiwilligen Senkung der Lautstärke unter 100 Dezibel geführt. Das ist bedauerlich. Denn mit der Begrenzung soll das Risiko für unheilbare Gehörschäden bei den Besuchern verringert werden.”
Seit 2005 engagiert sich die Gesundheitsbehörde in Hamburg zusammen mit den Branchen- und Berufsverbänden, der Techniker Krankenkasse und der Universität Hamburg bei der Aufklärung und Fortbildung von Diskjockeys und Betreibern. Zu den Angeboten gehören das Qualitätssiegel “Freiwillig kontrollierte Lautstärke” und die Seminare für Diskjockeys zur Erlangung des sogenannten “DJ-Führerschein”. Auch bundesweit hat es viele Bemühungen gegeben, den freiwilligen Weg zur Einhaltung der 100 Dezibelgrenze zu unterstützen. Messprogramme in anderen Bundesländern zeigen dabei ähnlich ernüchternde Ergebnisse. Die jetzt gemessene enorme Lautstärke erscheint auch deshalb unverständlich, weil sich Gäste immer wieder weniger laute Musik wünschen.
“Die Ergebnisse sind aus Sicht des Gesundheitsschutzes nicht akzeptabel”, so Schnieber-Jastram. “Es erscheint daher angezeigt, zusammen mit dem Bund und den Ländern Überlegungen über ein möglichst bundeseinheitliches Vorgehen anzustellen, um das Gehör der Gäste zu schützen.”
Zur Information: Unter den möglichen Ursachen für Lärmschwerhörigkeit in der Freizeit ragen Diskotheken und Tanzbetriebe heraus, weil sie mit jährlich über 100 Millionen Besuchern bundesweit die größte Verbreitung haben. Lärmschwerhörigkeit ist ein schleichender Prozess. Das Risiko einer unheilbaren Gehörschädigung steigt mit der Lautstärke und der Dauer, die Lärm auf das Gehör einwirkt. Am Arbeitsplatz ist ab 85 Dezibel Gehörschutz Pflicht. Eine Stunde Aufenthalt bei 101 Dezibel hat die gleiche gehörschädigende Wirkung wie eine 40-Stunden-Woche bei 85 Dezibel. Bei 103 Dezibel reichen hierfür 38 Minuten. Es geht auf den Tanzflächen der Stadt also um mehr als nur um den Spaß.
Der ausführliche Messbericht ist unter http://www.gesundheit-umwelt.hamburg.de im Internet verfügbar.