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Mundgesundheit dank gesundheitspolitischer Weichenstellungen verbessert

Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder

Berlin – Anlässlich des Deutschen Zahnärztetages 2006 in Erfurt wies Dr. Klaus Theo Schröder, Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, darauf hin, dass sich durch die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen die Mundgesundheit in Deutschland sehr positiv entwickelt hat:

“Die Vierte Deutsche Mundgesundheitsstudie belegt, dass die Präventionsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen und die gute zahnärztliche Versorgung in Deutschland Früchte tragen. Regelmäßige Zahnarztbesuche zur Kontrolle der Mundgesundheit, die im Rahmen der Bonusregelung bei Zahnersatz belohnt werden, fördern die Gesundheitsvorsorge und Früherkennung aber auch ein stärkeres eigenverantwortliches Bewusstsein der Menschen für Zahn- und Mundhygiene.

Dadurch hat sich die Kariesprävention in Deutschland wesentlich verbessert: 70% der Kinder und 46% der Jugendlichen haben ein naturgesundes Gebiss. Bei den Erwachsenen und Senioren ist erstmalig ein deutlicher Kariesrückgang aufgetreten. Bei der Kariesprävention liegt Deutschland damit auf einem der oberen Plätze. Damit in Zukunft das hohe Niveau der zahnärztlichen Versorgung in Deutschland erhalten bleibt, hat der Gesetzgeber eine Reihe von Neuerungen in der zahnärztlichen Praxis vorgesehen. Hiervon profitieren insbesondere die Patientinnen und Pati-enten:

•Mit der Einführung von Festzuschüssen bei Zahnersatz seit dem 1. Januar 2005 können sich gesetzlich Versicherte für einen innovativen Zahnersatz entscheiden, ohne den Anspruch auf Festzuschuss zu verlieren. Bereits heute ist jede 30. Neuversorgung eine Implantatversorgung.

•Zulassungsbeschränkungen für Zahnärzte entfallen und die Altersgrenzen der Zahnärzte für die vertragszahnärztliche Tätigkeit werden aufgehoben. Damit ist eine hochwertige und effizientere vertragszahnärztliche Versorgung sichergestellt.

•Künftig sollen alle Versicherten über einen Versichertenschutz im Krankheitsfall verfügen. Die private Krankenversicherung muss deshalb einen Basistarif anbieten, für den die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen für alle dort Versicherten die Behandlung sicherstellen soll.”