Hamburg/München – Eine Frau nigerianischer Herkunft darf mit ihren beiden Töchtern (ein und fünf Jahre, deutsche Staatsbürgerschaft) für mehrere Monate nach Nigeria reisen, obwohl den Mädchen dort die Verstümmelung ihrer Genitalien durch Herausschneiden der Klitoris und Labien droht:
Nigeria gilt nicht nur allgemein als Hochrisikoland, in dem gebietsweise an bis zu 90% der Mädchen Genitalverstümmelungen verübt werden, die beiden Kinder sollen in die Familie der selbst verstümmelten Kindsmutter und damit in ein konkretes Täterumfeld verbracht werden. Nach der Geburt der ersten Tochter hatte sich die nigerianische Großmutter bereits erkundigt, ob es auch in Deutschland die Möglichkeit gäbe, das Mädchen „beschneiden“ zu lassen…
Die Münchner Familienrichterin Nicole Siebert stellte am Montag ohne weitere Erklärung an den Antragsteller ein Eil-Verfahren zum Schutz der Mädchen ein (AZ: 521F 1440/14) und gab damit grünes Licht für die bereits für morgen geplante Reise.
Die TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V. hatte beantragt, das Aufenthaltsbestimmunesgsrecht der Kindsmutter einzuschränken, sodass die Mädchen nicht nach Nigeria gebracht werden können.
Seit dem wegweisenden Beschluss XII ZB 166/03 des Bundesgerichtshofes genießt der Schutz der körperlichen Unversehrtheit stets die höchste Priorität. In zahlreichen vergleichbaren Gerichtsverfahren genügten aufgrund der Schwere der Misshandlung schon eine geringe Wahrscheinlichkeit und abstrakte Gefahr, um durch die gebotene und angemessene Maßnahme der Einschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrechts die Verstümmelungsgefahr von Mädchen wirksam abzuwenden.
Den beiden gefährdeten Mädchen aus München eben diesen Schutz nicht zu gewähren, ist als schwere Fehlentscheidung seitens des Gerichts zu werten, die im schlimmsten Fall die Mädchen das Leben kosten kann und als Diskriminierung gegenüber allen Mädchen zu sehen ist, denen rechtlicher Schutz zuteil wurde.
Die zuständige Jugendamtsmitarbeiterin Helene Steiner-Karp hatte zunächst zugesichert, die rechtlichen Schutzmaßnahmen zu beantragen, jedoch plötzlich der Ausreise trotz der konkreten Verstümmelungsgefahr zugestimmt und gegenüber der TaskForce erklärt, man wolle durchaus das Risiko eingehen, dass die Mädchen verstümmelt und u.U. in Nigeria zurückgelassen werden, um eventueller Strafverfolgung in Deutschland zu entgehen.
Vor dieser Meinungsänderung hatte sich das Jugendamt – später auch die Richterin – von der in München als „Fachfrau“ gehandelten Somalierin Fadumo Korn beraten lassen, die sich nicht nur gegen Gefängnisstrafen für Täter ausspricht, die ihre Töchter verstümmeln lassen sondern auch dafür bekannt ist, regelmäßig staatliche Schutzmaßnahmen für gefährdete Mädchen zu verhindern.
Mit ihrer verantwortungslosen Entscheidung handeln Jugendamt und Richterin sowohl ihrem staatlichen Schutzauftrag zuwider als auch der o.g. gängigen Rechtsprechung und machen sich – sollten die Mädchen tatsächlich verstümmelt werden – der Unterlassung von Hilfe und der Mittäterschaft schuldig.
Sollte das Jugendamt nicht noch heute überzeugt werden, seine Entscheidung zu revidieren und z.B. durch vorübergehende Inobhutnahme die Ausreise der Mädchen und somit die drohende Genitalverstümmelung zu verhindern, werden die beiden Mädchen der Gefahr dieser schweren Misshandlung schutzlos ausgeliefert.