Hillscheid (bei Koblenz) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung vom 21. Juli 2011 die Aufnahme des Medizinproduktes mosquito® med Läuse-Shampoo (PZN: 9197197) in die Arzneimittel-Richtlinie (gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 und 3 in Verbindung mit § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V) beschlossen.
Somit kann das bei Patienten bewährte mosquito® med Läuse-Shampoo von WEPA Apothekenbedarf zur gezielten Behandlung bei Kopflausbefall und Nissen ab sofort auch von Ärzten verschrieben werden.
Das mosquito® Läuse-Shampoo wurde bereits 2006 als erstes physikalisch wirkendes Mittel gemäß § 18 IfSG (Entwesungsmittelliste) gegen Kopfläuse geprüft und für behördlich angeordnete Behandlungen anerkannt. Die Wirksamkeit von mosquito® med Läuse-Shampoo ist klinisch bestätigt.
Das Läuse-Shampoo zeichnet sich aus durch seine einfache Shampoo-Anwendung und seine kurze Einwirkzeit von 2 x 30 Minuten. Die physikalisch wirkenden Inhaltsstoffe bekämpfen Läuse und Nissen mit einem Ölfilm auf Basis von Sojaöl und waschaktiven Substanzen auf Basis von Kokosöl. Das Läuse-Shampoo ist dabei frei von synthetischer Parfümierung und ohne Konservierungsstoffe.
Im Zuge eines Produktrelaunchs wird das mosquito® med Läuse-Shampoo ab sofort im neuen Design ausgeliefert. Die neue Gestaltung unterstreicht den medizinischen Charakter mit einem verbraucherorientierten Erscheinungsbild.
Das Sortiment zur ganzheitlichen Kopflaus-Therapie von mosquito® umfasst neben dem Läuse-Shampoo die Produkte: Läuse Textilspray (zur Umgebungsbehandlung von z.B. Sofa, Kindersitz, Fahrradhelm), Läuse Waschmittel (für die Wäsche ab 30°C) und ein Läuse-Abwehrspray (physikalisch wirkendes Repellent zur Abwehr). Weitere Infos auch unter http://www.mosquito-parasitenschutz.de