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Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention drängt auf entschlossene Novellierung der Behindertengleichstellungsgesetze

Pressemitteilung

Berlin – Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention empfiehlt die Überarbeitung der Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder. “Wenn man will, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen ihre Menschenrechte wahrnehmen können, ist eine Fortentwicklung der Gleichstellungsgesetze auf Basis der UN-Behindertenrechtskonvention unumgänglich”, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, anlässlich der Veröffentlichung der “Vorschläge zur Reform des Behindertengleichstellungsrechts in Bund und Ländern”.

Teilweise sei eine Novellierung der Gesetze sogar zwingend, etwa hinsichtlich des Diskriminierungsschutzes. Dabei müssten das Verständnis von Behinderung und das Konzept der Barrierefreiheit fortentwickelt sowie die Partizipation von Menschen mit Behinderungen gefördert werden. “Diesen menschenrechtlichen Grundsätzen sollte gerade in den behindertenspezifischen Regelungswerken unbedingt Rechnung getragen werden”, so Aichele.

Die Monitoring-Stelle schlägt weiterhin vor, die Rolle und das Amt der Behindertenbeauftragten zu stärken. So könnten die Beauftragten die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention besser steuern und fachlich begleiten. Die Behindertengleichstellungsgesetze sind die Rechtsgrundlage für die Arbeit der Behindertenbeauftragten.

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Konvention zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

Stellungnahme: “Vorschläge zur Reform des Behindertengleichstellungsrechts in Bund und Ländern” www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/monitoring-stelle/publikationen.html