Berlin – Im September 2014 prüft der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen erstmals, wie Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzt. Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde 2006 von den Vereinten Nationen verabschiedet. Seit dem 26. März 2009 ist die Konvention für Deutschland völkerrechtlich verbindlich.
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern auf, das 1. Staatenprüfungsverfahren bereits jetzt aktiv mitzugestalten. „Das Verfahren bietet die Chance, die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland zu stärken“, erklärt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle.
In der neuen Ausgabe der Publikationsreihe „aktuell“ stellt die Monitoring-Stelle das internationale Prüfverfahren vor und spricht konkrete Empfehlungen aus, wie sich die Regierungen und Parlamente in Bund und Ländern sowie die Kommunen an der Prüfung beteiligen können.
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.