Berlin – Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz hat das Preismoratorium bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Allerdings sieht ein neuer Änderungsantrag zum Digital-Gesetz nun vor, versorgungskritische, patentfreie Arzneimittel ohne Therapiealternative von diesem Moratorium auszunehmen. „Die Befreiung bestimmter Arzneimittel vom Preismoratorium wäre ein erster, richtiger Schritt. Es sind jedoch deutlich weitergehende Maßnahmen erforderlich, um Planungssicherheit für Unternehmen zu gewährleisten und die Versorgung nachhaltig zu verbessern“, so BAH-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Cranz zu der heute stattfindenden Anhörung zu Digital-Gesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags.
Gesundheitsdatennutzungsgesetz: Neutrale Datengrundlage für innovative Forschung und klare Eigentumsregeln
Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) soll die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens vorantreiben. Eine einheitliche Datengrundlage stellt den entscheidenden Wegbereiter dafür dar: „Um die Gesundheitsversorgung mit neuen Arzneimitteln und digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) zu verbessern, sollte das neue Forschungsdatenzentrum Gesundheit bestehende Datenmonopole der Gesundheitsbranche aufbrechen“, so Dr. Cranz. „Eine gemeinsame Grundlage erleichtert die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, darunter beispielsweise Preisverhandlungen.“
Außerdem ist die Sicherung der Vertraulichkeit umfangreicher Forschungsergebnisse aus Gesundheitsdaten gegenüber Dritten noch nicht eindeutig geklärt. Der BAH setzt sich für transparente Eigentumsregelungen ein, um einem möglichen Missbrauchsrisiko entgegenzuwirken. Ein erhöhter Schutz von Forschungsergebnissen motiviere Forschungsinstitute sowie private Unternehmen, sich stärker zu engagieren und Innovationspotenziale zu nutzen. „Nur wenn klar geregelt wird, wer Eigentümer von Forschungsergebnissen aus Daten ist, wird deren Weitergabe überhaupt erst gefördert. So kann der Datenaustausch im europäischen Gesundheitsdatenraum zum Wohle der Allgemeinheit in sinnvolle Bahnen gelenkt werden“, so Cranz.
Mehr Verzahnung zwischen DiGA und Therapiebegleitung
Die im Digital-Gesetz angestrebte Integration von DiGA in Therapiebegleitung, wie zum Beispiel das digitale Messen von Blutzucker im Rahmen einer medikamentösen Diabetesbehandlung, wird vom BAH positiv gesehen. „Digitale Gesundheitsanwendungen, die die Therapie unterstützen, bringen große Vorteile für die Patientenversorgung. Mit ihnen können medikamentöse Behandlungen genauer überwacht werden. Deshalb befürwortet der BAH eine Ausweitung der DiGA-Definition“, so Cranz.
Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) ist der mitgliederstärkste Branchenverband der Arzneimittelindustrie in Deutschland. Er vertritt die Interessen von rund 400 Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Die im BAH organisierten Unternehmen tragen maßgeblich dazu bei, die Arzneimittelversorgung in Deutschland zu sichern. So stellen sie fast 80 Prozent der in Apotheken verkauften rezeptfreien und fast zwei Drittel der rezeptpflichtigen Arzneimittel sowie einen Großteil der stofflichen Medizinprodukte für die Patientinnen und Patienten bereit.
Unter www.bah-bonn.de gibt es mehr Informationen zum BAH.