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Modernster Standard bei arthroskopischen Operationen nur gegen Zuzahlung: Fiktion oder bald Wirklichkeit?

Pressemitteilung

Durch die Einführung nicht durchdachter Hybrid-DRG zahlen die Krankenkassen immer weniger zu den Sach- und Materialkosten für arthroskopische Operationen an die Ärzte in der Orthopädie. Diese können deshalb immer häufiger nicht mit neuesten Instrumenten und Materialien arbeiten. Qualität und Sicherheit der Operationen sinken. Wie man trotzdem ein Operationssystem nach neuestem wissenschaftlichem Standard erhalten könnte – darüber referiert Dr. Sebastian Berg, Fachanwalt für Medizinrecht bei KWMLAW und Lehrbeauftragter der Hochschule Hannover, auf dem 35. Jahreskongress des BVASK im Düsseldorfer Medienhafen.

Die Idee von der freiwilligen Zuzahlung von Patienten zu medizinischen Leistungen ist nicht neu. Auch bei den sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) wird sie seit Jahrzehnten praktiziert. 

Dr. Berg: „Allein die Tatsache, dass nicht genug Geld im System ist bzw. dass es falsch verteilt und ausgegeben werden könnte, sollte nicht dazu führen, dass Patienten nicht mehr nach neuesten Standards operiert werden können. Niemandem sollte vorenthalten werden, welche neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse und auch Produkte es in der Medizin gibt und wie sie den Verlauf der OP und die Heilung beeinflussen.“ 

So wäre für Nahtmaterial, Ankersysteme und Implantate in der Arthroskopie auch eine Zuzahlung denkbar, wie es sie beispielsweise in der Augenheilkunde gibt. Auch hier können Patienten zwischen einfachen Linsen (voll durch gesetzliche Kassen übernommen) und höherwertigen Linsen (mit privater Zuzahlung) wählen. Auch beim Check durch den Dermatologen gibt es (je nach Instrument) Zuzahlungen und auch in der Zahnprothetik.

Bei einer Arthroskopie könnten die Kassen dann den Eingriff zahlen, der Operateur führt exakt die gleiche OP durch, die Differenz zu den Kosten neuester Materialien für eine bessere Haltbarkeit, schnellere Einheilung etc.  könnte dann dem Patienten als Wahlleistung angeboten werden. 
Der Arzt rechnet dadurch nicht „lukrativer“ ab – er gibt die Preisdifferenz nur 1:1 weiter und klärt seinen Patienten darüber auf, was es nach neuestem wissenschaftlichen Erkenntnisstand gibt.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen wollen bei dieser Idee (noch) nicht mitziehen. Der Grund: ein Gerichtsentscheid des Bundessozialgerichtes, welches feststellte, der Patient sei vor solcher OP in einer „Zwangssituation“ und könne nicht wirklich frei entscheiden.
Fachanwälte aber auch der Berufsverband für Arthroskopie sehen dies anders. Denn ohne eine Aufklärung und das Angebot einer Zuzahlung bleibt den Patienten Wissen um neueste machbare medizinische Möglichkeiten vorenthalten. Sie werden dadurch bevormundet in eine „ältere Art“ der OP einzuwilligen, obwohl es schon etwas Besseres auf dem Markt gäbe.