Berlin – Anlässlich des heutigen Abschlusses der Beratungen im Gesundheitsausschuss zum Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus, erklären die gesundheitspolitische Sprecherin, Annette Widmann-Mauz MdB und der zuständige Berichterstatter, Jens Spahn MdB:
Mit dem Gesetz wird die Möglichkeit von Modellausbildungen auch an Hochschulen für Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten geschaffen. Damit können neue Ausbildungsstrukturen für diese Gesundheitsberufe erprobt werden. Dies schließt die akademische Erstausbildung ein. Die Berufsbilder können zukunftsweisend weiter entwickelt und den veränderten und höheren Anforderungen im Gesundheitswesen Rechnung getragen werden. Die Weiterentwicklung dieser Berufe kann zur Entlastung der Ärzte und zu einer besseren Kooperation zwischen ärztlichen und nicht-ärztlichen Leistungserbringern führen.
Über die Ziele, die Dauer, die Art und sonstige allgemeine Vorgaben zur Ausgestaltung der Modellvorhaben sowie die Bedingungen für die Teilnahme entscheiden jeweils die Länder. Außerdem stellen sie eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Modellvorhaben im Hinblick auf die Erreichung der Ziele sicher. Die Regelung ist auf acht Jahre befristet. Der Deutsche Bundestag erhält vom Bundesgesundheitsministerium einen Bericht über die Modellvorhaben. Basis ist die Evaluation der Vorhaben, die auf der Grundlage einheitlicher Kriterien erfolgen soll. Der Gesetzgeber wird anhand der Ergebnisse der Evaluation entscheiden, wie die Ausbildung dauerhaft gestaltet werden soll.