Köln – Die Karnevalstage stehen bevor und wieder werden auch Kinder und Jugendliche Alkohol trinken, viele sogar weit mehr als sie vertragen. Alkohol ist das unter jungen Menschen am weitesten verbreitete Suchtmittel.
Die Risiken des Alkoholkonsums, vor allem des hohen Alkoholkonsums in kurzer Zeit und des Rauschtrinkens, werden von den meisten Jugendlichen unterschätzt oder ignoriert, erklärt Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Dabei sind mit dem Rauschtrinken erhebliche Risiken verbunden, denn Betrunkene sind für sich und andere eine Gefahr. Alkohol trägt oftmals zu Aggressivität und Gewalt bei. Die Gefahr, selber Opfer von Straftaten und Gewalt zu werden, steigt. Die Unfallgefahr für Betrunkene ist in allen Lebensbereichen um ein vielfaches erhöht. Rauschtrinken kann zu einer lebensgefährlichen Alkoholvergiftung und letztlich zum Tod führen. so Prof. Dr. Pott weiter.
Der Anteil Jugendlicher, die exzessiv trinken, ist nach wie vor hoch. Aktuelle Studienergebnisse der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aus dem Jahr 2008 zeigen, dass 20 Prozent der 12- bis 17-Jährigen sogenanntes Binge Drinking praktizieren. Das heißt, dass jeder fünfte Minderjährige in den letzten 30 Tagen mindestens einmal fünf und mehr alkoholische Getränke hintereinander konsumiert hat. In der Gruppe der jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren steigt dieser Wert auf über 40 Prozent.
Die Folgen eines hohen Alkoholkonsums bei Minderjährigen können gravierend sein. Die Gefahr einer Alkoholvergiftung ist gerade bei ihnen wesentlich höher als bei Erwachsenen, da die körperliche Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist. Darüber hinaus besteht für jugendliche Rauschtrinker eine höhere Wahrscheinlichkeit später alkoholabhängig zu werden, als für diejenigen, die in jungen Jahren moderat Alkohol getrunken haben. Das Trinkverhalten in jungen Jahren hat demnach einen entscheidenden Einfluss darauf, ob Alkohol später zum Problem wird oder nicht, so Prof. Dr. Elisabeth Pott.
Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen gibt es gesetzliche Regelungen. An erster Stelle steht das Jugendschutzgesetz, wonach Alkohol an unter 16-Jährige überhaupt nicht, Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke erst an über 18-Jährige abgegeben werden dürfen. Supermärkte, Lebensmittelhändler, Tankstellen- und Kioskbetreiber, Gastwirte und Diskothekenbesitzer und alle diejenigen, die Alkoholika verkaufen, sind verpflichtet, sich an diese gesetzlichen Vorgaben zu halten und im Zweifel nach dem Personalausweis zu fragen. In vielen Regionen werden an den Karnevalstagen die polizeilichen Kontrollen verstärkt.
Eltern und Erwachsene sollten ebenso ihrer Verantwortung und Vorbildfunktion gerecht werden und im Karneval mit gutem Beispiel voran gehen. Kinder und Jugendliche versuchen auf privaten Partys leicht und preiswert an Alkoholika zu kommen. Deswegen tragen Erwachsene, vor allem Eltern, eine besondere Verantwortung, dass das bei ihnen zuhause nicht geschieht. Die BZgA unterstützt Eltern eine eindeutige Haltung gegen unverantwortlichen Alkoholkonsum einzunehmen, an der sich die Kinder und Jugendlichen orientieren können.
Die BZgA-Broschüre Alkohol reden wir drüber! bietet alltagspraktische Informationen, Tipps und Hilfsangebote. Sie ist kostenlos und kann unter folgender Adresse bestellt werden: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, e-mail: order@bzga.de, http://www.bzga.de
Jugendliche finden unter http://www.bist-du-staerker-als-alkohol.de zahlreiche Informationen über die Gefahren und Auswirkungen von Alkohol
Das BZgA-Infotelefon zur Suchtvorbeugung steht an sieben Tagen in der Woche unter der Telefon-Nummer 0221-892031 für Fragen zur Verfügung.