Düsseldorf – Mehrere Monate wurde diskutiert und entwickelt – jetzt steht die offizielle deutsche Corona-Warn-App zur Installation bereit. Sie soll einen wichtigen Beitrag zum Eindämmen der COVID-19-Pandemie leisten: zuverlässig über das Infektionsrisiko zu informieren, aber mit hohem Datenschutz. Damit das zusammenpasst, hat die Entwicklung länger gedauert als geplant. Wie die App funktioniert und was Anwender beachten sollten, fasst die Verbraucherzentrale NRW zusammen.
- Die Nutzung ist freiwillig. Ende Mai haben Apple und Google die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass auf Smartphones mit den Betriebssystemen iOS (Apple) und Android (Google) die Corona-Warn-App einsatzfähig wird. Während Apple-Nutzer auf ihren iPhones das Betriebssystem auf Version 13.5 aktualisieren müssen, stellt Google die nötige Basis auch für ältere Android-Versionen bereit. Sie ist in den Google-Einstellungen jedes Android-Geräts zu finden. Weil die Schnittstelle ohne Handlungen der Nutzer auftauchte, gab es Falschmeldungen über Spionage, die als Kettenbriefe in Messengern und sozialen Netzwerken verbreitet wurden. Tatsächlich hat Google keine App installiert – das muss jeder Nutzer noch selbst machen, zum Beispiel aus dem App Store (Apple) oder Play Store (Google). Ohne Installation der Corona-Warn-App ist die geschaffene Schnittstelle wirkungslos.
- Begegnungen werden lokal gespeichert. Menschen können die Krankheit COVID-19 schon weitergeben, ohne von einer eigenen Infektion zu wissen. Dass sie krank sind, merken Betroffene in der Regel erst einige Tage nach der Ansteckung. In der Zeit können sie viele andere – auch unbekannte – Menschen treffen und infizieren. Smartphones mit der Corona-Warn-App senden über Bluetooth zufällig erzeugte Zeichenfolgen (IDs). Diese werden abgeleitet aus Schlüsseln, die alle 24 Stunden neu erstellt werden. Zum Senden und Empfangen anderer IDs muss Bluetooth ständig aktiviert sein. Wer bei seinem Handy einstellen kann, ob es für andere Geräte in der Nähe sichtbar sein soll, kann das verneinen. Wenn die Corona-Warn-App aktiv ist, können gekoppelte Geräte wie Lautsprecher, Kopfhörer oder Smartwatches über Bluetooth weiter genutzt werden. Das Smartphone sendet permanent die zufällig erzeugte ID, Geräte in der Nähe können sie erfassen und speichern. Weil dieses Speichern auf jedem Gerät stattfindet, spricht man von dezentraler Speicherung. Sie ist datenschutzfreundlicher als das Speichern aller IDs an einem zentralen Ort.
- Infektionsmeldungen sind freiwillig. Wer positiv auf COVID-19 getestet wird und die Corona-Warn-App verwendet, kann das Ergebnis darin eintragen. Um Missbrauch zu vermeiden, geht das erst nach Eingabe eines behördlichen offiziellen Kontroll-Codes. Nach einer weiteren Prüfung durch die App werden die eigenen Schlüssel der zurückliegenden 14 Tage an einen Server geschickt. Von dort werden sie regelmäßig automatisch an alle Geräte mit der Corona-Warn-App verteilt. Diese prüft, ob eine der gespeicherten Kontakt-IDs mit den als infiziert gemeldeten Schlüsseln übereinstimmt. Aus den Daten errechnet die App das Infektionsrisiko und gibt – falls aktiviert – eine Warnung aus.
- Warnmeldung dient nur als Info. Informiert die App über eine hohe Infektionswahrscheinlichkeit, bleibt es den Nutzern überlassen, wie sie mit der Info umgehen. Empfohlen wird, sich beim Hausarzt zu melden, um das weitere Vorgehen zu klären.
- Nutzer und ihre Aufenthaltsorte bleiben anonym. Die Corona-Warn-App erfasst nur Begegnungen mit anderen Geräten. Sie kann nicht erkennen und speichern, wann und wo die Begegnungen stattgefunden haben und welche Personen zu den IDs gehören. Das geht technisch nicht, denn die App nutzt das so genannte Tracing, kein Tracking. Der Unterschied: Beim Tracking wird der Standort eines Smartphones über GPS, WLAN oder Mobilfunk erfasst. Beim Tracing werden ausschließlich Begegnungen mit anderen Geräten über Bluetooth erfasst. Aber Achtung: Bei Android ab Version 6 (Marshmallow) muss die Standortfreigabe im System aktiviert sein, damit Bluetooth arbeiten kann. Weil andere Apps dadurch die Position eines Nutzers erfassen können, sollte die Berechtigung zum Standortzugriff in den Einstellungen der einzelnen Apps zuvor deaktiviert werden.
Umfangreichere Erklärungen gibt es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW unter www.verbraucherzentrale.nrw/corona-app. Ein druckfähiges Foto zum Thema sowie O-Töne (Audio) von Datenschutzrechtsexpertin Christine Steffen stehen für Redaktionen unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/48577 bereit.