Karlsruhe – Ein Leben in der gewohnten Umgebung, gerade im Alter, ist für die meisten das wichtigste überhaupt. Aufgrund des demographischen Faktors, d.h. dass die Leute immer älter werden und es dadurch immer mehr ältere und pflegebedürftige Menschen gibt, ist das Thema „Pflege zu Hause“ bereits eines der wichtigsten Themen in unserer Gesellschaft.
Die Pflegeversicherung unterstützt dies mit zahlreichen Hilfen, nämlich mit Zahlungen für ambulante Pflegekräfte, sowie auch für die pflegenden Angehörigen. Diese Unterstützung ist wichtig und notwendig, da die meisten Angehörigen es nicht allein schaffen (können) und sich Hilfe holen müssen, z.B. von einem 24 Stunden Pflegedienst wie HUMANIS. So ist es dann tatsächlich möglich, dem Wunsch zu entsprechen, zuhause gepflegt zu werden und dass in ganz Deutschland.
Folgende Leistungen der Pflegeversicherung helfen Ihnen bei der Verwirklichung dieses Wunsches:
Für Pflegebedürftige sowie Personen mit auf Dauer erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, deren Bedarf an Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung (noch) nicht die Anforderungen der Pflegestufe 1 erfüllen, gilt die sogenannte Pflegestufe 0. Diese können bereits Sachleistungen (Hilfe von Pflegediensten) oder Pflegegeld oder eine Kombination aus beidem (sogenannte Kombinationsleistung) in Anspruch nehmen. Bei höheren Pflegestufen, also Pflegestufe 1,2 oder 3 sind diese Beträge dann entsprechend höher.
Nähere Informationen hierzu können Sie gerne bei HUMANIS erfragen.
Über die Verwendung des Pflegegeldes kann der Pflegebedürftige grundsätzlich frei entscheiden, d.h. z.B. das Pflegegeld an die Personen weitergeben, die die Versorgung übernehmen. Pflegende Angehörige werden dadurch finanziell unterstützt.
Die Betreuung/Pflege zu Hause können neben den Angehörigen ambulante Pflegedienste und/oder ambulante Pflegedienste in der 24-Stunden-Rundum-Versorgung wie HUMANIS übernehmen. Die Höhe der Leistungen hierfür richtet sich wie bereits erwähnt nach der jeweiligen Pflegestufe.
Zusätzlich gibt es bei bestimmten Voraussetzungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz den sogenannten Betreuungsbetrag.
Eine weitere finanzielle Hilfe für pflegende Angehörige bei Urlaub oder Krankheit ist die sogenannte Verhinderungspflege, also die Kosten einer Ersatzpflege durch einen deutschen Pflegedienst wie HUMANIS für längstens vier Wochen je Kalenderjahr.
Und noch ein wichtiger Hinweis:
Wird ein Pflegebedürftiger zu Hause gepflegt, ist es oft hilfreich und notwendig, das Wohnumfeld an die besonderen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen entsprechend anzupassen. Auch hierbei unterstützt Sie die Pflegeversicherung mit verschiedenen finanziellen Hilfen, z.B. mit Zuschüssen zur Wohnungsanpassung (Umbaumaßnahmen etc.) sowie auch Kosten für Pflegehilfsmittel werden von der Pflegeversicherung übernommen.
Diese und weiter Informationen erhalten Sie auch direkt bei HUMANIS. Mit deren mehr als 25 jähriger Erfahrung haben Sie einen kompetenten und qualitativ hochwertigen Partner an Ihrer Seite.
Zahlreiche positive Berichte von Betroffenen bestätigen dies.
HUMANIS, für ein Leben zu Hause !