Berlin – Angststörung, Depression, Substanzmissbrauch: Diese drei Krankheitsbilder zählen zu den häufigsten psychischen Störungen in Deutschland . Knapp 18 Millionen Menschen in Deutschland leiden an psychischen Problemen. „Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) können einen echten Mehrwert für diese Patientinnen und Patienten schaffen“, sagt Britta Marquardt, Geschäftsfeldleiterin Digitales Leistungsrecht beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V (BPI). „DiGA können die ärztliche Behandlung, vor allem aber die Betroffenen selbst während ihrer Therapie unterstützen.“ Eine gute Nachricht in der Woche der Seelischen Gesundheit.
Hilfe zur Selbsthilfe – Digitale Gesundheitsanwendungen
Die pharmazeutische Industrie hat sich in den vergangenen Jahren dafür eingesetzt, dass neben medikamentösen Therapien Betroffenen mittlerweile auch „Apps auf Rezept“ zur Verfügung stehen. „Mit einer DiGA kann ein Patient beispielsweise Verhaltensübungen absolvieren, Audiosequenzen abhören, Arbeitsblätter bearbeiten, Tagebucheinträge vornehmen, sich selbst mithilfe von Fragebögen einschätzen oder Stimmungen festhalten und anhand wissenschaftlicher Modelle auswerten“, erklärt Britta Marquardt.
„Oftmals bestehen DiGA aus modularen Einheiten, welche die Nutzer eigenständig oder in Absprache mit dem behandelnden Arzt individuell durchführen oder wiederholen können. Auch die Therapiedauer richtet sich in der Regel nach der individuellen Verordnung und umfasst meist mehrere Wochen oder Monate“, sagt Britta Marquardt. Einige Anwendungen sind auch interaktiv angelegt. Sie bieten direkte Austauschmöglichkeiten mit Psychotherapeuten – meist per Chat, Telefon oder Video.
DiGA kommen bereits bei Angst-, Schlaf- sowie Schmerzstörungen, Depressionen Verhaltensstörungen durch Alkohol sowie Tabak, sozialen Phobien oder auch nicht organischen Schmerzen beim Geschlechtsverkehr zum Einsatz. Welche digitalen Gesundheitsanwendungen auf der Internetseite des BfArM offiziell gelistet sind, sehen Sie hier.
Digitale Helfer – DiGA als Begleittherapie
Diese digitalen Gesundheitsanwendungen benötigen eine Zulassung als Medizinprodukt. „Das Besondere bei den digitalen Gesundheitsanwendungen in Form von Apps oder webbasierten Anwendungen ist, dass sie ihren medizinischen Nutzen in der Versorgung mit Blick auf die Sicherheit, Leistung, medizinische Qualität sowie die Datenschutzstandards nachweisen müssen. DiGA-Hersteller müssen konkret angeben, welche positiven Versorgungseffekte die Anwendung schafft. Erst dann listet sie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im DiGA-Verzeichnis. Ist dieser Schritt vollzogen, können Ärztinnen und Ärzte eine ‚App auf Rezept‘ verschreiben. Patientinnen und Patienten können diese mit einem Freischaltcode aktivieren und müssen in der Regel nicht zuzahlen, die Krankenkassen übernehmen die Kosten“, erklärt Expertin Britta Marquardt.
Als Schnittstelle zwischen Arzt und Patient, können DiGA dem behandelnden Arzt mitunter auch wichtige Hinweise über die Symptome und den Verlauf eines individuellen Krankheitsbildes liefern. „DiGA machen es möglich, dass Patientinnen und Patienten ihre Erkrankung besser verstehen und eigenverantwortlich mit ihr umgehen können.“, sagt Britta Marquardt. Eine gute Nachricht!
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