Köln – Der ärztliche Rat, mit dem Rauchen aufzuhören, ist oft der entscheidende Anstoß für Raucherinnen und Raucher, den Rauchverzicht zu wagen. Ob dieser Versuch erfolgreich verläuft, hängt nicht zuletzt entscheidend mit davon ab, wie viel Unterstützung und begleitende Beratung zum Rauch-Stopp von ärztlicher Seite angeboten werden kann.
Das bisherige Beratungsverhalten zum Rauchverzicht von Seiten der Ärzteschaft soll weitergestärkt werden. Deshalb hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer einen Beratungsleitfaden zur ärztlichen Kurzintervention bei Raucherinnen und Rauchern entwickelt. Grundlage dafür sind zahlreiche Studien, die nachweisen, dass schon eine kurze gezielte Beratung durch den Arzt wirksam ist und einen deutlichen Einfluss auf den Erfolg beim Rauchverzicht hat.
“Ärzte stehen in einem engen Vertrauensverhältnis zu ihren Patientinnen und Patienten. Sie werden als wichtiger Ratgeber geschätzt”, betont Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und weist auf die Schlüsselstellung der Ärzteschaft bei der Beratung zum Nichtrauchen hin. “Bei Arzt-Patienten-Kontakten bietet sich hier eine sehr gute Möglichkeit, Raucherinnen und Raucher zu motivieren, mit dem Rauchen aufzuhören”, so Prof. Dr. Pott.
“Wir möchten allen Patienten, die mit dem Rauchen aufhören wollen, Mut machen, sich an ihren Arzt zu wenden. Er ist der kompetente Ansprechpartner, der sie fachgerecht beraten und den Entwöhnungsprozess begleiten kann”, sagte Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer. Den Ärzten falle eine besondere Verantwortung zu, da sie überdurchschnittlich oft Raucher behandelten. “Denn Raucher sind häufiger krank, erkranken meist schwerer wiegend und in der Regel auch länger als Nichtraucher. Einmal erkrankt, haben sie zudem deutlich schlechtere Heilungschancen als Nichtraucher”, erklärte der Ärztepräsident. Wie wichtig Tabakentwöhnung sei, zeige sich daran, dass sichdas Risiko, an einer tabakbedingten Herzerkrankung zu versterben, bereits zwei Jahre nach dem Verzicht auf das Rauchen halbiere. Nach 15 Jahren Tabakverzicht seien zwischen den Ex-Rauchern und den Nichtrauchern keine Unterschiede mehr festzustellen, so Hoppe.
Mit dem Leitfaden sollen Ärztinnen und Ärzten Wege aufgezeigt werden, wie sie das Thema “Nichtrauchen” aktiv zum Gegenstand des ärztlichen Beratungsgesprächs machen können. Dafür erhalten sie zahlreiche praxisnahe Hinweise und Tipps, mit denen sie ihre Patienten erfolgreich auf dem Weg zur Rauchfreiheit begleiten können. Hierzu gehören Anregungen zur systematischen Anamnese des Rauchverhaltens des jeweiligen Patienten, die Darstellung grundlegender Techniken der Gesprächsführung zur Förderung der Änderungsbereitschaft und konkrete Beratungsstrategien für unterschiedliche Patientengruppen. Der Bogen spannt sich von Patienten, die noch nicht den Vorsatz gefasst haben, mit dem Rauchen aufzuhören, bis hin zur Unterstützung von Patienten, die bereits mit dem Rauchen aufgehört haben. Bei Letzteren soll das Risiko eines Rückfalls in die alten Rauchgewohnheiten verhindert werden.
Zur Abrundung und Ergänzung des ärztlichen Beratungsgesprächs enthält der Leitfaden eine Reihe an Arbeitsmaterialien und Patienteninformationen, die kostenlos bei der BZgA bestellt werden können. Außerdem informiert der Leitfaden über ergänzende Unterstützungsangebote, wie zum Beispiel die Telefonberatung zur Raucherentwöhnung oder das internetgestützte Ausstiegsprogramme zum Nichtrauchen, die jeweils von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung angeboten werden.
Der “Leitfaden zur Kurzintervention bei Raucherinnen und Rauchern” kann kostenlos unter folgender Adresse bestellt werden: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, e-mail: order@bzga.de, http://www.bzga.de
BZgA-Telefonberatung zur Raucherentwöhnung – Tel. 01805 – 31 31 31 (kostenpflichtig, 14 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichender Mobilfunktarif möglich), Montag bis Donnerstag von 10.00 bis 22.00 Uhr, Freitag bis Sonntag von 10.00 bis 18.00 Uhr
Onlinegestütztes Ausstiegsprogramm der BZgA unter http://www.rauchfrei-info.de