Berlin – Anlässlich der ersten Lesung des Antrags “Missbräuche im Bereich der Schönheitsoperationen gezielt verhindern” der Bundestagsfraktionen CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag erklären die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB, die zuständige Berichterstatterin, Gitta Connemann MdB, und die Vorsitzende der Gruppe der Frauen, Ingrid Fischbach MdB:
Der Wunsch nach maßgeschneiderter Schönheit wächst. In Deutschland werden laut Schätzungen jährlich eine Million ästhetische Eingriffe durchgeführt, ohne dass diese medizinisch bedingt wären. Diese so genannten Schönheitsoperationen sind mit vielen gesundheitlichen Risiken für die Patientinnen und Patienten verbunden, trotzdem fehlt es an gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Patienten, die in etwa 80 Prozent Frauen sind. Von der Altenpflegerin bis zum Ingenieur – die Patienten kommen aus einem breiten gesellschaftlichen Spektrum. Das Altersspektrum soll von 12 bis 84 Jahren reichen.
Problematisch ist, dass auch die Zahl der schönheitschirurgischen Eingriffe an Jugendlichen zunimmt. Bereits 10 % aller Eingriffe sollen an unter 20jährigen durchgeführt werden. Kinder und Jugendliche wollen aussehen wie ihre Vorbilder in Film und Fernsehen. Die Eltern müssen zwar einwilligen, stehen aber dem Druck häufig hilflos gegenüber. Denn auch Medien suggerieren, dass Schönheit ein Garant für Erfolg und Glück sei und tragen damit für den Wunsch nach maßgeschneiderter Schönheit mit Verantwortung. In diesem Alter sind die Folgen eines solchen Eingriffs nicht immer voll abzuschätzen.
Die CDU/CSU-Fraktion hat deshalb gemeinsam mit der SPD-Fraktion einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der besonderes Augenmerk auf diese Problematik legt und in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, Verbote von medizinisch nicht indizierten Schönheitsoperationen bei Jugendlichen und Kindern zu prüfen. Daneben sollen sowohl ein hoher Ausbildungsstandard als auch umfangreiche ärztliche Weiterbildungen Vorrausetzung für die Durchführung schönheitschirurgischer Eingriffe sein. Zur Absicherung der Patientinnen und Patienten im Fall von Komplikationen oder Folgeerkrankungen ist eine entsprechend hohe Berufshaftpflichtversicherung des vornehmenden Arztes unerlässlich, denn die GKV zahlt die Folgen missglückter Schönheitsoperationen nicht.