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Ministerium gibt Gutachten zur Bewertung und Weiterentwicklung der vorhandenen Strukturen in Auftrag

Evaluierung der Suchtkrankenhilfe im Saarland:

Saarbrücken – Das Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz hat heute (1. April) ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Strukturen der Suchtkrankenhilfe im Saarland im Einzelnen aufzunehmen, zu bewerten und weiterzuentwickeln.

Bedingt durch den starken Anstieg der Drogentoten in Deutschland in den 80er Jahren, wurde im Saarland, wie in allen anderen Bundesländern, nach und nach ein Suchtkrankenhilfesystem aufgebaut. Ziel war unter anderem die Entkriminalisierung der Betroffenen. Auch heute noch wird im Saarland in allen Landkreisen sowie im Regionalverband Saarbrücken ein flächendeckendes Angebot an Einrichtungen zur Suchtkrankenhilfe vorgehalten. An dem Treffen zum Start der Studie nahmen auch Vertreter des Landkreistages, des Städte- und Gemeindetages sowie von Wohlfahrtsverbänden, Verbänden und Organisationen teil.

Dazu Gesundheitsminister Georg Weisweiler: „Ein Suchttkrankenhilfesystem muss aus den Säulen Prävention, Beratung und Behandlung bestehen. Zwar wurden in den letzten Jahren die unterschiedlichen Angebote auf- und ausgebaut und den gesellschaftlichen Veränderungen angepasst, aber bisher ist keine kritische Reflektion über die so entstandenen Strukturen und deren Sinnhaftigkeit erfolgt.“

Daher hat sich die Landesregierung entschlossen, das bestehende Angebot der saarländischen Suchtkrankenhilfe durch einen neutralen Gutachter auf Inhalte und Effizienz überprüfen zu lassen. Ziel ist es dabei, zu einer verbindlichen, bedarfsorientierten und bedarfsgerechten Vernetzung zu gelangen. Die Erarbeitung des Gutachtens wird von einem Expertengremium begleitet. Minister Weisweiler: „Ich bin mir sicher, dass es uns auf diesem Weg gelingen wird, ein zukunftsweisendes, bedarfsgerechtes Suchtkrankenhilfesystem im Saarland sicherzustellen.“