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Ministerin Kuppe zu Karlsruher Urteil: Nicht der Nichtraucherschutz, sondern uneinheitliche Regelungen zum Nichtraucherschutz in der Kritik

Pressemitteilung

Magdeburg – Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Nichtraucherschutz erklärt Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe:

“Deutschland hat sich also einmal mehr mit komplizierten Regelungen ein Bein gestellt. Es war ein Fehler, den Nichtraucherschutz nicht bundeseinheitlich und ohne Ausnahmeregelungen zu gestalten. Ich habe diesen Flickenteppich nicht gewollt.

Ich fühle mich in meinem Ansatz eines konsequenten Nichtraucherschutzes gestärkt. Die Bundesverfassungsrichter haben erklärt, dass sie ein absolutes Rauchverbot für zulässig halten. Kritisiert wurden allein die Differenzierungen und Ausnahmeregelungen. Sie schaffen Freiraum für Ungerechtigkeiten.

Ich sehe unvermindert gute Chancen für einen gut geregelten Nichtraucherschutz in Deutschland. Die Menschen haben die neuen Regelungen weitestgehend angenommen. Die Tür darf nicht wieder zuschlagen.

Es gilt besonnen und im Interesse des Nichtraucherschutzes das Urteil auszuwerten. Ich schlage vor, dass sich alle Länder und der Bund wieder an einen Tisch setzen. Wir sollten an den Nichtraucherschutz-Gipfel von Hannover 2007 anknüpfen.

Im Land werde ich die Gespräche innerhalb der Landesregierung, mit den Fraktionen im Landtag, dem DEHOGA-Verband und anderen Beteiligten führen. Dabei werden auch die noch zu erwartenden Urteile des Landesverfassungsgerichtes, die für August angekündigt wurden, berücksichtigt werden.”