Saarbrücken – Gesundheitsminister Vigener hat am Donnerstag Protestunterschriften der Wirte entgegengenommen, die vor dem Ministerium gegen das seit 15. Februar 2008 in Kraft getretene Nichtraucherschutzgesetz demonstrierten. Der Minister unterstrich, dass er Verständnis für die Sorgen der Gastronomen habe und dass es in einer Demokratie legitim sei, zu demonstrieren. Nach der Kundgebung empfing der Minister eine Abordnung von Wirten und Vertreter des Gastronomieverbandes DEHOGA Saarland zu einem Gespräch im Ministerium. In diesem Gespräch regte Vigener an, zu überlegen, wie man die Attraktivität von Gaststätten steigern könnte.
Zugleich machte der Minister erneut deutlich, dass das saarländische Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens sich nunmehr vier Monate nach Inkrafttreten bewährt habe. “Es ist eine ausgewogene Regelung, die den schutzwürdigen Interessen der Nichtraucher gerecht wird”, so Prof. Vigener. Auch die Interessen der rauchenden Gäste und damit die vieler Wirte habe die saarländische Landesregierung frühzeitig mit einbezogen und als einziges Bundesland von Beginn an eine Ausnahmeregelung für die inhabergeführte Kneipe geschaffen. Nicht zuletzt hätten die Entscheidungen des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs und der hessischen Landesregierung deutlich gemacht, dass die saarländische Entscheidung richtig war.
Erfolgreich und ohne Widerstand sei zuvor ein Rauchverbot an vielen Orten der Öffentlichkeit umgesetzt worden: “Es gilt im Saarland ein Rauchverbot in Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen, in Schulen, Tageseinrichtungen für Kinder, Jugendhäusern, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie in Gaststätten. Verboten ist das Rauchen auch auf Spielplätzen. Das Rauchverbot gilt auch für alle Gaststätten. Im Saarland ist es nur noch in inhabergeführten Gaststätten möglich, dass sich Gaststätten ohne Nebenraum zu Rauchergaststätten erklären können, so Gesundheitsminister Vigener. Eine Ausnahme vom Rauchverbot gibt es zudem in Gaststätten mit abgeschlossenem Nebenraum. Dort besteht die Möglichkeit, dass ein Gaststättenbetreiber das Rauchen in vollständig abgetrennten Nebenräumen erlauben kann, wenn diese Räume in deutlich erkennbarer Weise als Raucherräume gekennzeichnet sind.
Hintergrund:
Tabakrauch ist nach einer Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums die gefährlichste vermeidbare Innenraumverschmutzung. Er enthält über 70 Substanzen, die krebserregend sind oder in diesem Verdacht stehen. Nach dieser Studie sterben in Deutschland jedes Jahr über 260 Nichtraucher an passivrauchbedingtem Lungenkrebs und circa 3000 Nichtraucher an passivrauchbedingten Erkrankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder chronischen Lungenerkrankungen. Es ist daher ein gesundheitspolitisch wichtiges Anliegen, den Schutz der Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens weiter zu verbessern. Das Saarland liegt unter der bundesdurchschnittlichen Prävalenz für Lungenkrebs.
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat das Hauptsacheverfahren für die beiden anhängenden Anträge für September terminiert. Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren hatten die Betreiber eines Shisha-Cafes Erfolg: Bis zur Entscheidung in der Hauptsache dürfen Sie das Pfeiffencafé weiter betreiben.
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