Saarbrücken – Nach einem Treffen mit Vertretern der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und der Ärztekammer des Saarlandes – Abteilung Zahnärzte unterstützt der saarländische Gesundheitsminister Andreas Storm dessen Forderung nach der Schaffung eines Rechtsanspruchs für zahnärztliches Präventionsmanagement für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung.„Die Folgen von unzureichender Zahnpflege und zahnärztlicher Versorgung sind gravierend“, so Storm. „Das sieht man auch daran, dass die Mundgesundheit von behinderten und pflegebedürftigen Menschen gegenüber anderen Versicherten deutlich schlechter ist und damit auch häufiger Folgekrankheiten auftreten. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.“
Für viele behinderte und pflegebedürftige Menschen ist die tägliche Zahnpflege ein großes Problem. Mit der Erstellung eines Mundhygieneplans durch einen Zahnarzt und Einweisung des Pflegepersonals könnten Mund- und Zahnerkrankungen reduziert werden. Minister Storm betont: „Nur durch eine abgestimmte zahnärztliche und pflegerische Betreuung ist dies erreichbar. Deshalb sollte unser Ziel sein, eine bundesgesetzliche Regelung herbeizuführen, mit der diese Menschen einen Leistungsanspruch auf präventive zahnärztliche Maßnahmen sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich haben. Wir haben diese Maßnahmen bereits im Rahmen des saarländischen Pflegedialogs mit den Partnern erörtert und eigene Konzeptvorschläge entwickelt. Ohne einen gesetzlichen Rechtsanspruch können wir aber eine umfassende Sicherstellung der besonderen zahnärztlichen Versorgung für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung nicht gewährleisten.“
Im Saarland gibt es rund 33.000 pflegebedürftige Personen.