Düsseldorf – Mit der heutigen Ankündigung, seine heftig umstrittene Krankenhausreform nun im Alleingang ohne die Bundesländer durchzuziehen, gefährdet Bundesgesundheitsminister Lauterbach aus Sicht der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) langfristig die sichere Versorgung der Patientinnen und Patienten. KGNW-Geschäftsführer Matthias Blum warnte den Minister davor, die verfassungsrechtlich verbriefte Zuständigkeit der Bundesländer für die Krankenhausplanung aushebeln zu wollen. „Wir erleben es seit zweieinhalb Jahren, dass der Bundesgesundheitsminister seine Politik ohne Rücksicht auf Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser plant. Jetzt stellt er sich auch noch trotzig gegen die Länder und damit gegen die Verfassung, indem er seine ideologische Linie mit aller Gewalt durchsetzen will. Die Patientinnen und Patienten werden die Verlierer dieses Kurses sein, weil sie in einem Land mit einer drastisch zusammengeschmolzenen Krankenhausversorgung aufwachen werden. Denn es ist derselbe Minister, der schon jetzt achselzuckend den kalten Strukturwandel bei den Krankenhäusern befördert.“
Durch dieses Vorgehen bricht der Bundesgesundheitsminister sein mehrfach öffentlich gegebenes Versprechen, ein im Bundesrat zustimmungspflichtiges Gesetz mit den Ländern zu erarbeiten. Dabei haben seine bisher vorgelegten Pläne schon mehrfach beim Praxistest versagt, wie KGNW-Geschäftsführer Blum betonte. So hätte das Ende 2022 von seiner Regierungskommission vorgeschlagene Modell, die Krankenhäuser in drei Level einzuteilen, nachweislich zu einem beispiellosen Kahlschlag in der Versorgung der Patientinnen und Patienten geführt. Der Versuch der Kommission im Juni 2023, ein Schreckensbild von tausendfachen vermeidbaren Todesfällen zu zeichnen, sei wissenschaftlich widerlegt. „Und zuletzt hat sich die von der Regierungskommission vorgeschlagene Vorhaltekostenfinanzierung als wirkungslos erwiesen: Sie rettet keine kleinen Standorte, sie verschärft eher den Erlösdruck auf die Krankenhäuser. Das Hamsterrad erhält damit einen Turbo“, kritisierte Blum. Die KGNW unterstützt deshalb den bundesweiten Aufruf aller Krankenhäuser.
Auch das Krankenhaustransparenzgesetz diene nicht dem vorgeblichen Ziel der Patienteninformation, betonte Blum. Offensichtlich sei vielmehr, dass der Bundesgesundheitsminister ganz andere Ziele verfolge: Er wolle seine erwiesenermaßen untauglichen Krankenhaus-Level durchsetzen und die verfassungsmäßige Zuständigkeit der Bundesländer für die Krankenhausplanung beschneiden. KGNW-Geschäftsführer Blum: „Wenn die Patientinnen und Patienten der Level-Struktur folgen sollen, erhalten sie damit nicht die automatische Garantie für die allerbeste Behandlung. Denn viele kleinere Krankenhäuser haben durch Spezialisierung längst eine enorme Expertise erworben, für die im Level-System kein Platz ist. Sie kämen über die Stufe 1 nicht hinaus, die aber nichts über ihr wahres Profil sagt. Das Transparenzgesetz ist deshalb nicht mehr als Augenwischerei.“
Die KGNW wies zugleich den erneuten Versuch des Bundesgesundheitsministers, mit einem wissenschaftlichen Gutachten sein Krankenhaustransparenzgesetz durchzusetzen, als nicht sachgerecht zurück. KGNW-Geschäftsführer Blum erklärte: „Wer genau hinsieht, stellt fest, dass ein Transparenzgesetz überhaupt keinen Einfluss darauf hat, wie die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit einem Schlaganfall oder einem Herzinfarkt verläuft. Denn die Rettungsdienste wissen natürlich aus jahrelanger und täglicher Praxis, wohin sie welche Notfälle bringen müssen. Und die Ärztinnen und Ärzte können auch ohne Transparenzgesetz sehr gut bewerten, welches Krankenhaus das geeignete ist. Auch die Patientinnen und Patienten brauchen dafür kein kompliziertes Transparenzgesetz. Sie brauchen höchstens eine neue App, die die längst vorhandenen öffentlichen Daten für alle verständlich aufbereitet.“ Dies werde durch die vorgelegte Studie im Übrigen bestätigt, weil sie weitgehend auf jetzt schon öffentlich verfügbaren Daten beruhe.