Berlin – Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat den Mitgliedern des neu berufenen Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen heute in einer feierlichen Zeremonie ihre Ernennungsurkunden überreicht. Der Sachverständigenrat war mit Wirkung zum 19. Dezember 2014 neu berufen worden.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: “Ich freue mich, sieben anerkannte Expertinnen und Experten aus Medizin, Pflegewissenschaft und Gesundheitsökonomie in den Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen berufen zu können. Der neu berufene Rat bündelt medizinisch-pflegewissenschaftlichen und ökonomischen Sachverstand. Die wissenschaftlichen Analysen und die darauf aufbauenden Empfehlungen dieses unabhängigen Gremiums geben wichtige Anregungen für die gesundheitspolitische Arbeit von Regierung und Parlament.”
Neu berufen wurden die Pflege-Expertin Prof. Dr. Gabriele Meyer (Universität Halle) und der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Jonas Schreyögg (Universität Hamburg).
Wieder berufen wurden der Allgemeinmediziner Prof. Dr. Ferdinand Gerlach (Universität Frankfurt), der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Wolfgang Greiner (Universität Bielefeld), die Internistin und Nephrologin Prof. Dr. Marion Haubitz (Universität Hannover), die Pharmakologin Prof. Dr. Petra Thürmann (Universität Witten-Herdecke) und der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Eberhard Wille (Universität Mannheim).
Der Sachverständigenrat soll die Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung und ihre medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen analysieren sowie Vorschläge für den Abbau von Versorgungsdefiziten und bestehender Überversorgungen ausarbeiten. Bereits in diesem Jahr soll der Sachverständigenrat ein Sondergutachten zur Entwicklung des Krankengeldes vorlegen.
Nach dem Termin mit Bundesgesundheitsminister Gröhe wählte der Sachverständigenrat in seiner konstituierenden Sitzung Professor Dr. Ferdinand Gerlach zu seinem Vorsitzenden und Professor Dr. Eberhard Wille zu seinem Stellvertreter.