Saarbrücken – Zu der heutigen Ankündigung der Bundesdrogenbeauftragten gemeinsam mit dem Präsident des Handelsverbandes Deutschland, den Jugendschutz beim Verkauf von alkoholischen Getränken zu stärken, sagt Gesundheitsminister Georg Weisweiler:
Ich begrüße die Bemühungen des Einzelhandels, sich im Zweifel in Zukunft verstärkt Ausweise zeigen zu lassen, aber auch hausinterne Testkäufe durchzuführen und das Personal zu schulen. Ich appelliere auch an den saarländischen Einzelhandel, in Zukunft verstärkt darauf zu achten, keinen Alkohol an Jugendliche auszugeben und sich dem deutschlandweiten Aktionsplan anzuschließen. Es ist zudem darauf zu achten, dass Testeinkäufe nur durch Volljährige zulässig sind. Um dem steigenden Alkohol-Konsum bei Jugendlichen vorzubeugen ist es wichtig, dass alle Beteiligten gemeinsam an einem Strang ziehen, also neben Politik und Wirtschaft auch Eltern und Freunde. Nur so können wir eine konsequente Durchsetzung des Jugendschutzes erreichen.
Hintergrund: Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und der Präsident des Handelsverbandes Deutschland haben heute einen Aktionsplan vorgestellt, um den Jugendschutz in Deutschland zu stärken. Neu ist dabei als zentrale Maßnahme die im Zweifelsfall generelle Ausweiskontrolle bei jugendlich aussehenden Alkoholeinkäufern sowie die Überprüfung durch interne Testeinkäufe mit Volljährigen.