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Mindestmengen steigern die Behandlungsqualität
Abb. 1: Mindestmengen für 2006 und Anzahl der Eingriffe in Heidelberg. Quelle: Qualitätsbericht 2006

Mindestmengen steigern die Behandlungsqualität

Universitätsklinikum Heidelberg

Heidelberg – Bei Eingriffen an der Bauchspeicheldrüse ist das Universitätsklinikum Heidelberg Spitze / Leistungsvorgaben bei Transplantationen deutlich überschritten

Das Universitätsklinikum Heidelberg belegt bei fast allen der vorgeschriebenen Mindestmengen für Eingriffe und Operationen einen der vorderen Plätze in Deutschland. Die Spitzenposition hat es bei großen Eingriffen an der Bauchspeicheldrüse (Pankreas, 366 pro Jahr) inne, bei Transplantationen von Leber und Niere sowie Stammzell-Transplantationen gehört es zu den führenden Zentren. Dies berichtete Professor Dr. Jörg Rüdiger Siewert, Leitender Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Heidelberg, bei einer Pressekonferenz am 12. November 2007 in Heidelberg.

Die Erfüllung der Mindestmenge ist ein Indikator dafür, ob eine Klinik Behandlungen mit hoher Qualität anbieten kann. Wissenschaftliche Studien haben den Zusammenhang zwischen der Zahl der Eingriffe und ihren Ergebnissen wiederholt belegt. “Hier zählt vor allem das Umfeld des Operateurs, z.B. in der Intensivmedizin oder in der apparativen Ausstattung der Klinik, sowie die Erfahrung des gesamten Klinikteams in der Versorgung schwerkranker Patienten, weniger die Geschicklichkeit des Operateurs”, sagte Professor Siewert.

Angaben zu sieben Mindestmengen im Qualitätsbericht

Die verbindlichen Angaben zu Mindestmengen sind in den Qualitätsberichten der Kliniken enthalten, die seit Ende Oktober 2007 von allen rund 2.200 Krankenhäusern in Deutschland den Krankenkassen übergeben und im Internet veröffentlicht wurden. Für 2007 sind insgesamt sechs Eingriffe mit Mindestmengen belegt (siehe Tabelle unten).

Mindestmengen wurden erstmals 2002 vom Gesetzgeber für Eingriffe festgelegt, bei denen durch diese Maßnahme eine Steigerung der Qualität zu erwarten ist. Beschlossen werden sie vom gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) der Krankenkassen, dem Verband der privaten Krankenversicherungen e.V. und der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. gemeinsam mit der Bundesärztekammer und dem Deutschen Pflegerat e.V.

Werden Mindestmengen unterschritten, droht ein Ausschluss von der Kostenübernahme durch die Krankenkassen im kommenden Jahr.

Den Qualitätsbericht des Universitätsklinikums Heidelberg finden Sie im Internet hier: http://www.klinikum.uni-heidelberg.de

Bei Rückfragen: Dr. André Michel Leiter der Stabsstelle Qualitätsmanagement und Medizincontrolling Universitätsklinikum Heidelberg E-Mail: andre.michel@med.uni-heidelberg.de

Diese Pressemitteilung ist auch online verfügbar unter http://www.klinikum.uni-heidelberg.de