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Mindestlohn in der Pflege: Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Pflegequalität

PRESSEMITTEILUNG:

Berlin – Anlässlich der 2./3. Lesung des Arbeitnehmer-Entsendungsgesetztes erklären die Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion Carola Reimann und die zuständige Berichterstatterin Hilde Mattheis:

Das zähe Ringen um den Mindestlohn hat sich für die rund 565.000 Pflegekräfte in Deutschland gelohnt. Endlich wird mit der heutigen Verabschiedung des Arbeitnehmer-Entsendungsgesetzes ihre Arbeit finanziell bessergestellt und aufgewertet. Gerade in der Pflegebranche ist ein Mindestlohn dringend notwendig. Nach Untersuchungen des Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) muss bislang jede dritte Pflegekraft mit sittenwidrigen Löhnen auskommen. Die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns wird hier Abhilfe schaffen und ein Lohndumping in der Pflege verhindern.

Das Lohnniveau ist ein wichtiger Indikator für die Attraktivität und den gesellschaftlichen Stellenwert eines Berufsfeldes. Angesichts des zunehmenden Fachkräftebedarfs in der Pflege muss deshalb alles unternommen werden, die Berufsbilder in der Pflege aufzuwerten. Der Mindestlohn in der Pflege ist dabei ein wichtiger Schritt. Eine leistungsgerechte Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Altenpflege ist außerdem eine wichtige Voraussetzung für die Sicherung der Pflegequalität.

Über die Lohnuntergrenze wird eine vom Bundesministerium für Arbeit uns Soziales (BMAS) eingesetzte Kommission verhandeln. In ihr sind Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter der kirchlichen und nichtkirchlichen Pflegeanbieter vertreten. Drei Viertel der Kommissionsmitglieder müssen dem ausgehandelten Mindestlohn zustimmen. Außerdem muss der Mindestlohn mehrheitlich sowohl von der Arbeitgeberseite als auch der Arbeitnehmerseite akzeptiert werden, bevor er in Kraft treten kann. Mit diesem Verfahren wird sichergestellt, dass das Selbstbestimmungsrecht, das kirchlichen Trägern nach dem Grundgesetz zusteht, unangetastet bleibt.