Berlin – Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt begrüßt den Beschluss des Bundestags zum Gesetzentwurf zur Änderung des Mindestarbeitsbedingungengesetzes und des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, mit dem ein Mindestlohn in der Pflege möglich gemacht wird.
Bundesministerin Ulla Schmidt: “Die Aufnahme der Pflegebranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz ist ein großer sozialpolitischer Fortschritt. Hier einen Mindestlohn einzuführen, ist gut für alle. Altenpflegerinnen und Altenpfleger leisten körperlich und psychisch harte Arbeit. Lohnuntergrenzen geben ein Stück mehr Sicherheit für die Beschäftigten in der Pflege. Eine Gesellschaft des längeren Lebens benötigt künftig mehr Menschen, die diesen Beruf erlernen und ausüben wollen. Eine anständige Bezahlung bringt auch den Jüngeren, die diesen Beruf ergreifen wollen, ein Stück Wertschätzung entgegen. Lohnuntergrenzen sind ein wichtiger Beitrag gegen Dumpinglöhne. Deshalb bin ich sehr froh über die gefundene Lösung.”
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