Berlin – Anlässlich des “Flüchtlingsgipfels” der Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzlerin Merkel am 11. Dezember fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte eine menschenrechtskonforme Ausgestaltung der Gesundheitsversorgung und Unterbringung von Flüchtlingen in Deutschland.
“Überfüllte Massenunterkünfte und die massiv eingeschränkte Gesundheitsversorgung verletzen grundlegend die Rechte der Menschen, die nach einer Flucht vor Krieg, Terror oder Verfolgung Schutz in Deutschland suchen”, kritisiert Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
In vielen Teilen Deutschlands sind Flüchtlinge gezwungen, jahrelang in Gemeinschaftsunterkünften zu leben. Damit Deutschland seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen bei der Unterbringung gerecht werden kann, müssen dringend rechtliche und faktische Barrieren abgebaut werden, die geflüchteten Menschen den Zugang zum Wohnungsmarkt versperren. “Zudem müssen die Länder endlich verbindliche Mindeststandards für Flüchtlingsunterkünfte schaffen, die menschenrechtskonforme Lebensbedingungen sicherstellen”, fordert Beate Rudolf. “Die Einhaltung dieser Standards muss überprüft werden, und Asylsuchende müssen sich beschweren können, wenn ihre Rechte verletzt werden.”
Auch die Gesundheitsversorgung von geflüchteten Menschen in Deutschland ist derzeit nicht menschenrechtskonform. “Die auf Schmerzen und akute Erkrankungen begrenzte Versorgung ist noch dazu mit großen bürokratischen Hürden verbunden”, so Rudolf. Sinnvoll wäre es, Menschen, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, in die gesetzliche Krankenkasse aufzunehmen, um das derzeitige diskriminierende System bei der Gesundheitsversorgung abzuschaffen. Damit könnten auch administrative Hürden aus dem Weg geräumt werden, die Flüchtlinge momentan daran hindern, bei Bedarf zum Arzt zu gehen, was zu Verschleppung und Verschlechterung von Krankheiten führen kann.
Weitere Informationen:
“Menschenrechte auf der Flucht? Die Rechte auf Gesundheit und Unterbringung in Deutschland”, Konferenz des Deutschen Instituts für Menschenrechte und der Diakonie Deutschland am 8.12.2014, www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/veranstaltungen.html
Hendrik Cremer (2014): Menschenrechtliche Verpflichtungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen. Empfehlungen an die Länder, Kommunen und den Bund. Policy Paper Nr. 26. Deutsches Institut für Menschenrechte. www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen.html