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Menschen mit Behinderung und ihre Familien nicht alleine lassen

PRESSEINFORMATION

NRW – In der Corona-Krise sind Eltern von Kindern mit Behinderung besonders stark belastet. Aus diesem Grund appelliert der Landesvorsitzende der Lebenshilfe NRW, Prof. Dr. Gerd Ascheid, anlässlich des europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, den Eltern beeinträchtigter Kinder schnell, unbürokratisch und flexibel zu helfen. Gleichzeitig dürfen Menschen mit Behinderung, die in sogenannten Inklusionsunternehmen arbeiten, nicht als Arbeitnehmer zweiter Klasse behandelt werden.

“Gerade Eltern von Kindern mit Behinderung sind durch die Alltagsbeschränkungen hohen persönlichen Belastungen ausgesetzt, da sie sich täglich um die Versorgung und Pflege ihrer Kinder kümmern müssen.“ Seit über einem Monat versorgen, pflegen und fördern viele Eltern ihre teils schwer und mehrfach behinderten Kinder rund um die Uhr zuhause. Die körperliche und psychische Belastung dieser Väter und Mütter ist groß. Hinzu kommen oft große finanzielle Sorgen aufgrund beruflicher Unsicherheiten wegen Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder der schlichten Sorge sich im Alltag mit dem Corona-Virus anzustecken. Wann Kitas, Schulen und Werkstätten wieder für alle geöffnet werden ist nicht absehbar. „Wir dürfen diese Eltern nicht alleine lassen. Politik und zuständige Kostenträger müssen schnelle, unbürokratische und flexible Hilfe für diese Väter und Mütter leisten, damit die Kinder auch in der Corona-Pandemie die nötige Förderung und Pflege erhalten, die ihnen nach der UN-Behindertenrechtskonvention zusteht. Dazu müssen auch die Familienunterstützenden Dienste wieder ihre Arbeit vollständig aufnehmen können,“ sagt Ascheid.

„Auch dürfen Menschen mit Behinderung, die in Inklusionsunternehmen arbeiten, in der Corona-Krise nicht als Arbeitnehmer zweiter Klasse behandelt werden. Es gilt ein gutes Maß an Schutz und Unterstützung bei gleichzeitiger Stärkung der Teilhabe – auch am Arbeitsleben – und eines selbstbestimmten Lebens aufrechtzuerhalten bzw. wieder zu ermöglichen. Auch in diesen besonderen Zeiten sind alle Rechte der Menschen zu beachten und umzusetzen. Der 5. Mai macht nicht umsonst auf die geforderte Gleichstellung für die Menschen mit Behinderung aufmerksam“, ergänzt Lebenshilfe NRW Landesgeschäftsführerin Bärbel Brüning. Derzeit haben Inklusionsunternehmen, die gegründet wurden, um Menschen mit Behinderung Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen[1], Probleme die Finanzhilfen der NRW-Landesregierung zu beantragen. Das Hauptproblem besteht derzeit darin, dass die spezielle Form der sozialen Absicherung der Mitarbeiter mit Behinderung in diesen Inklusionsunternehmen es unmöglich machen, Finanzhilfen des Landes zu beantragen. „Ebenso kann oft keine Kurzarbeit für die Mitarbeiter mit Behinderung beantragt werden, was als einziges Mittel nur noch die Kündigungen für diese besonderen Mitarbeiter zur Folge hätte. Damit aber würden die Inklusionsunternehmen die Grundlage aller Zuschüsse und den Status der Gemeinnützigkeit verlieren,“ erklärt Brüning die komplexe Rechtslage. Ohne finanzielle Unterstützung drohen Inklusionsunternehmen Insolvenz und vielen Menschen mit Behinderung der dauerhafte Verlust ihres Arbeitsplatzes.

[1] Was sind Inklusionsunternehmen? (bag-if.de/was-sind-inklusionsunternehmen/)

Die 76 nordrhein-westfälischen Orts- und Kreisvereinigungen der Lebenshilfe mit rund 21.000 Mitgliedern sind Träger oder Mitträger von zahlreichen Diensten, Einrichtungen und Angeboten für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Sie alle sind Mitglieder im nordrhein-westfälischen Landesverband, des Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. In Frühförderstellen, (meist integrativen) Kindergärten und Krippen, Schulen und Tagesförderstätten, Werkstätten, Fortbildungs- und Beratungsstellen, Sport-, Spiel- und Freizeitprojekten, Wohnstätten und Wohngruppen sowie Familienentlastenden Diensten werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung gefördert, betreut und begleitet.

Hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen der Lebenshilfe sind mit diesen Aufgaben betraut. Angehörige von Menschen mit Behinderung können sich in Elterngruppen austauschen, Menschen mit Behinderung selbst arbeiten immer stärker in den Vorständen und anderen Gremien der Lebenshilfe mit. Die 76 nordrhein-westfälischen Lebenshilfen sind in der Beratung, Fortbildung und Konzeptentwicklung tätig und vertreten die Interessen von Menschen mit Behinderung und ihrer Familien gegenüber den Ländern bzw. der Bundespolitik.

Die Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. verfügt über vier Tochtergesellschaften. Die Lebenshilfe Wohnen NRW gGmbH und die Lebenshilfe Wohnverbund NRW gGmbH bieten ambulante und stationäre Wohnangebote sowie Beratung für Menschen mit Behinderung in ausgewählten Regionen Nordrhein-Westfalens an. Fort- und Weiterbildung von Menschen mit Behinderung sowie hauptamtlichen Mitarbeitern*innen der Eingliederungshilfe, Familienbildung und Freiwilligendienste werden über die Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH angeboten. In Hürth betreibt der Landesverband das Lebenshilfe Berufskolleg NRW gGmbH zur Ausbildung von Sozialassistenzen und Heilerziehungspflegern.