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Mehrwertsteuersenkung: Kassen um 600 Mio. Euro entlastbar

PRESSEMITTEILUNG

Berlin – Die von den „Wirtschaftsweisen“ vorgeschlagene Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16,5 Prozent würde die gesetzlichen Krankenkassen allein bei den Arzneimittelausgaben um 600 Mio. Euro pro Jahr entlasten. Das entspricht 0,1 Beitragssatzpunkten, die die Versicherten weniger an ihre Kassen zahlen müssten. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Berechnung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. 2009 zahlte die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) insgesamt 4,4 Mrd. Euro Mehrwertsteuer auf Arzneimittel an den Finanzminister.

Die „Wirtschaftsweisen“ – offiziell: Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung – schlagen in ihrem neuen Jahresgutachten 2010/2011 vor, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent (Lebensmittel, Tierfutter, usw.) gänzlich abzuschaffen, um mit dem Mehraufkommen den „normalen“ Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16,5 Prozent zu senken. Die Experten erhoffen sich davon „erhebliche Vereinfachungseffekte und gleichzeitig Effizienzgewinne“.

Bei 16,5 Prozent Mehrwertsteuer hätte die GKV im Jahr 2009 nur 3,8 Mrd. Euro an den Fiskus überweisen müssen – 600 Mio. Euro weniger als mit 19 Prozent Mehrwertsteuer. In den ersten drei Quartalen des laufenden Jahres beläuft sich die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel für die GKV bereits auf 3,3 Mrd. Euro. Bei der von den „Wirtschaftsweisen“ geforderten 16,5-prozentigen Mehrwertsteuerbelastung hätten die Krankenkassen von Januar bis September 2010 nur etwa 2,9 Mrd. Euro an den Staat bezahlen müssen.

Der Anteil der 21.500 Apotheken mit ihren 147.000 Beschäftigten an den GKV-Arzneimittelausgaben ist geringer als Mehrwertsteueranteil, der an den Staat fließt.

Die Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter http://www.abda.de.