Bonn – Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) begrüßt sowohl die Bestätigung seiner Rechtsauffassung bezüglich der so genannten Mehrkostenregelung im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) als auch die Aufforderung des BMG an den GKV-Spitzenverband und den Deutschen Apothekerverband (DAV), eine vertragliche Vereinbarung herbeizuführen.
Staatssekretär Stefan Kapferer führt in seiner Antwort an den BAH aus, dass die Krankenkassen nicht befugt sind, bei der Erstattung ihren Versicherten gesetzliche Abschläge abzuziehen, da diese Beträge bereits von den Anbietern der Arzneimittel an die Krankenkassen geleistet werden. Ferner hat das BMG dem BAH mitgeteilt, es habe den GKV-Spitzenverband und den DAV aufgefordert, die Einzelheiten zur Umsetzung der neuen Rechtslage in ihren Verträgen zu regeln. Dies sei notwendig zur Konkretisierung von Vorgaben an die Krankenkassen zur Umsetzung der Mehrkostenregelung.
Der BAH-Vorsitzende, Hans-Georg Hoffmann, hatte in einem Schreiben an das BMG darauf hingewiesen, dass die AOK Baden-Württemberg den für den Patienten maßgeblichen Erstattungsbetrag bei Inanspruchnahme der Mehrkostenregelung so berechnet, dass der Versicherte neben der gesetzlichen Zuzahlung und des vertraglich vereinbarten Rabattes (pauschaliert) auch den gesetzlichen Apothekenabschlag, die gesetzlichen Herstellerabschläge sowie den gesetzlichen Großhandelsabschlag zu tragen hat. Aufgrund der nach Auffassung des BAH gesetzeswidrigen Berechnung der Erstattungsbeträge erfolgt im Ergebnis die Aushebelung der gesetzlichen Mehrkostenregelung.
Das BMG teilte weiterhin mit, es habe die zuständigen Aufsichtsbehörden gebeten darauf zu achten, dass die Krankenkassen in ihren Satzungen eine rechtskonforme Umsetzung der Mehrkostenregelung vornehmen.