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Mehr Verbraucherschutz für betreuungsbedürftige Menschen in Hamburg

Neues Heimgesetz: Sozialbehörde legt Referentenentwurf zur Beratung vor

Hamburg – Mehr Transparenz, mehr Qualität, mehr Verbraucherschutz bei weniger Bürokratie, damit der Mensch bei der Pflege und Betreuung im Mittelpunkt steht – das sind die Ziele des neuen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes, für das die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz dem Senat heute einen Referentenentwurf vorgelegt hat. Im nächsten Schritt wird der Entwurf mit Trägern, Verbänden und Bezirken beraten werden. Nach Bürgerschaftsbeschluss soll das geplante „ Hamburgische Gesetz zur Förderung der Wohn- und Betreuungsqualität älterer und betreuungsbedürftiger Menschen“ dann das bisherige, bundesweit einheitliche Heimgesetz ablösen.

Sozialsenator Dietrich Wersich: „ Der Mensch, seine Bedürfnisse, aber auch Mitwirkung und Selbstbestimmung sollen bei der Pflege und Betreuung im Mittelpunkt stehen. Wir wollen weniger Bürokratie, mehr Qualität, mehr Transparenz und Verbraucherrechte. Hierfür legen wir mit dem Gesetzentwurf die Grundlage. Jetzt folgt die Beratung mit den Trägern und Verbänden, um dieses Vorhaben gemeinsam weiter voranbringen zu können.“

Warum ein eigenes Landesgesetz für Hamburg? In Folge der Föderalismusreform aus dem Jahr 2006 ist die Zuständigkeit für das Heimrecht auf die Länder übergegangen. Das seither noch geltende Bundesgesetz entspricht heute nicht mehr den Vorstellungen vom Leben als älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen in stationären Betreuungseinrichtungen. Auch das Angebotsspektrum stellt sich heute anders dar, es gibt mehr moderne, kleinere Wohn-Pflegeformen und Angebote der ambulanten Betreuung. Hamburg nutzt deshalb die Chance zur Entwicklung eines zeitgemäßen Landesgesetzes, das den veränderten Bedürfnissen älterer, behinderter und betreuungsbedürftiger Menschen Rechnung trägt. Während sich der Anwendungsbereich des bisherigen Bundesgesetzes im Wesentlichen auf Heime beschränkt, soll die geplante Hamburger Neuregelung auch Einrichtungen des Servicewohnens (ehemals „ Betreutes Wohnen“), Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz oder Behinderungen sowie Pflegedienste und Dienste der Behindertenhilfe umfassen. Damit werden künftig auch die Interessen älterer, behinderter und betreuungsbedürftiger Menschen im eigenen Wohnraum, in Wohngemeinschaften und im sogenannten Betreuten Wohnen berücksichtigt.

Der Gesetzentwurf stärkt den Verbraucherschutz, verbessert die Transparenz und ermöglicht Vielfalt sowie eine flexible Weiterentwicklung der Angebote. Damit gewährleistet er eine hohe Lebensqualität für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen in Hamburg.

Verbraucherrechte stärken, Leistungen transparenter gestalten Ein zentrales Ziel des Gesetzentwurfes ist der Schutz der Verbraucher. Der Entwurf sorgt in einem gestuften Verfahren für mehr Informationsmöglichkeit und schafft größere Transparenz über die Leistungen und Kosten. Unter anderem sind die folgenden Inhalte geplant:

• Pflegebedürftige und behinderte Menschen sowie ihre Angehörigen haben einen Rechtsanspruch auf unabhängige Beratung von Seiten der Behörde oder einer anerkannten Beratungsstelle, zum Beispiel wenn es um die Auswahl geeigneter Wohn- und Betreuungsformen geht oder das Vorgehen bei Beschwerden;

• Leistungserbringer werden verpflichtet, pflegebedürftige und behinderte Menschen bzw. ihre Angehörigen vor Vertragsabschluss in verständlicher Form über Art, Umfang, Preise und Grenzen ihres Angebotes zu informieren und damit größere Transparenz über Leistungen und Kosten zu schaffen;

• Leistungserbringer haben die Nutzer regelmäßig zu ihrer Zufriedenheit zu befragen und die Ergebnisse zu veröffentlichen;

• zur besseren Transparenz wird die Heimaufsicht zudem ihre Prüfergebnisse veröffentlichen. Darüber hinaus können die Nutzer die Betreuungsdokumentation der Einrichtung einsehen.

Auf diese Weise sollen Menschen mit Betreuungsbedarf in die Lage versetzt werden, sich bewusst für eine geeignete Wohn- und Betreuungsform sowie einen entsprechenden Leistungsanbieter zu entscheiden und ihre Rechte besser wahrzunehmen.

So viel Kontrolle wie nötig, so viel Eigenverantwortlichkeit wie möglich Mit einer festgeschriebenen Fachkraftquote von 50 Prozent und regelhaften, jährlichen Kontrollen wird die Qualität in Heimen gesichert und dem Schutz der Nutzer Rechnung getragen. In alternativen Wohn- und Betreuungskonstellationen, die die Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Nutzer voraussetzen und unterstützen (wie Wohngemeinschaften, Servicewohnanlagen) sind anlassbezogene sowie stichprobenartige Prüfungen vorgesehen. Auf diese Weise erfolgt so viel Kontrolle wie nötig, um die Qualität der Pflege zu sichern. Auf der anderen Seite werden Menschen, die ihre Interessen selbst vertreten können, in ihrer Eigenverantwortlichkeit und der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützt und gestärkt.

Weniger Bürokratie, mehr Innovation und Weiterentwicklung Der Gesetzentwurf sorgt für eine Entbürokratisierung mit dem Ziel, dass sich die Einrichtungen und Stellen wieder stärker auf ihre Aufgaben rund um den Menschen und seine Bedarfe konzentrieren können. Unnötiger bürokratischer Aufwand für Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungshilfe soll u. a. durch eine klare Aufgabenverteilung der zuständigen Behörde, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und dem Sozialhilfeträger bei Qualitätsprüfungen vermieden werden. Auch sieht das geplante Gesetz vor, alternative Wohn- und Betreuungsformen durch abgestufte Maßstäbe bei der Mitteilungspflicht zu unterstützen und zu fördern. In der Folge können Leistungsanbieter ihr Konzept ohne bürokratische Hürden bedarfsgerecht und nutzerorientiert weiterentwickeln.

Qualität wird gefördert und zahlt sich aus Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Qualität der Pflege und Betreuung weiterzuentwickeln und zu fördern. Durch eine Verpflichtung der Anbieter, ein Qualitäts- und Beschwerdemanagement einzurichten, sollen die Interessen der Nutzer gestärkt werden. Außerdem soll sich Qualität für die Leistungsanbieter auszahlen: Bei positiv bestandener Regelüberprüfung sollen sie eine Prüfungsbestätigung erhalten, mit der sie für ihre Einrichtung werben und damit ihre gute Qualität auch nach außen sichtbar machen können.

Weiteres Verfahren Der Gesetzentwurf wird ab Mai mit Trägern, Verbänden und Bezirken diskutiert werden. Nach der Beratung und gegebenenfalls Ergänzungen/Änderungen folgt eine erneute Senatsbefassung. Zielsetzung ist es, den dann abgestimmten und vom Senat beschlossenen Gesetzentwurf im Sommer der Hamburgischen Bürgerschaft als Gesetzgeber zuzuleiten.

Der Referentenentwurf ist ab sofort im Internet unter http://www.hamburg.de einsehbar.

Hintergrundinformation: Situation pflegebedürftiger und behinderter Menschen in Hamburg Menschen mit Pflegebedarf: In Hamburg haben rd. 41.400 Menschen einen Pflegebedarf im Sinne der Pflegeversicherung, davon sind rd. 35.800 im Seniorenalter (60 Jahre und älter). Etwa 13.100 der Pflegebedürftigen leben in Heimen, 28.300 in Wohnungen. Für sie gibt es in Hamburg mehr als 110 betreute Wohnanlagen mit 9.800 Wohnungen, rd. 140 Alten- und Pflegeheime mit etwa 16.700 Plätzen, 380 Ambulante Pflegedienste sowie weitere Angebote wie Tagespflegeeinrichtungen und niedrigschwellige Betreuungsangebote.

Beratung zum Thema Pflege bieten die bezirkliche Seniorenberatung in den Sozialen Dienstleistungszentren, das Pflegetelefon Hamburg (Tel. 040/28053822) sowie zahlreiche spezielle Beratungsstellen z.B. zu Pflege von Demenzkranken. Außerdem befinden sich zurzeit zunächst acht Pflegestützpunkte und ein Spezialpflegestützpunkt im Aufbau, die unabhängige Beratung zu allen Belangen der Pflege bieten.

Menschen mit Behinderungen: Rund 4.500 Menschen mit Behinderungen werden in Hamburg im Rahmen der Eingliederungshilfe in rd. 240 stationären Behinderteneinrichtungen betreut. Rund 5.500 Menschen mit Behinderungen erhalten ambulante Dienstleistungen von ca. 180 Assistenzdiensten.

Beratung für Menschen mit Behinderungen bietet neben verschiedenen unabhängigen Beratungsstellen das Fachamt Eingliederungshilfe im Bezirksamt Wandsbek zentral für alle Eingliederungshilfeberechtigten in Hamburg an.