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Mehr Verbraucherschutz bei Schönheitsoperationen

Pressemitteilung

Berlin – Anlässlich der Öffentlichen Anhörung am 23. April zum Thema Schönheitsoperationen erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Mechthild Rawert, Mitglied im Gesundheitsausschuss:

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen wirksam vor den Gefahren und Risiken einer Schönheitsoperation geschützt werden. Maßgeblich dafür ist die Behandlung durch einen entsprechend qualifizierten plastischen Chirurgen. Gegenwärtig können Ärztinnen und Ärzte auch ohne Zusatzqualifikation schönheitschirurgische Operationen durchführen, nicht selten ohne eine umfassende Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben. Die Gefahr von Behandlungsfehlern bei nur unzureichend qualifizierten Ärzten steigt, Ansprüche auf Schmerzensgeldforderungen gehen oft ins Leere.

Die ärztliche Selbstverwaltung sollte daher den Patientinnen und Patienten einen Kriterienkatalog an die Hand geben, mit dessen Hilfe die Entscheidung für einen sachverständigen Arzt verlässlich getroffen werden kann. Geprüft werden sollte in den Bundesländern auch die Möglichkeit einer Nachweispflicht der Ärztinnen und Ärzte über einen umfassenden Haftpflichtversicherungsschutz. Darüber hinaus dürfen wir nicht in dem Vorhaben nachlassen, dem Trend hin zur maßgeschneiderten Schönheit insbesondere von Jugendlichen etwas entgegen zu setzen. Denn alarmierend ist: Jedes fünfte Kind im Alter von 9 bis 14 Jahren wünscht sich laut LBS-Initiative “Junge Familien” bereits eine Schönheitsoperation. Eine Einwilligung des gesetzlichen Vertreters reicht dafür aus, eine medizinische Begutachtung muss im Vorfeld nicht erfolgen. Ein solcher Eingriff an Jugendlichen sollte aber nur dann vorgenommen werden, wenn der körperliche Mangel nachweislich als Krankheit eingestuft wird oder die daraus folgende psychische Belastung beträchtlich ist. Bund und Länder sollten deshalb überprüfen, inwieweit nicht medizinisch indizierte Schönheitsoperationen an Minderjährigen verboten werden können.