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Mehr Transparenz im Internet: Neues Versandapothekenregister beim DIMDI vorgestellt

gemeinsame Pressemitteilung

Berlin – Seit heute (21. April) schafft ein neues Register mehr Transparenz über Apotheken mit Versandhandelserlaubnis im Internet.

Der Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland ist seit 2004 erlaubt. Für Versandapotheken gelten dabei dieselben Anforderungen wie für jede öffentliche Apotheke (Präsenzapotheke). Bislang konnten Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet jedoch nicht erkennen, ob eine Apotheke eine behördliche Erlaubnis zum Versandhandel für Deutschland besitzt. Das Versandapothekenregister und das Sicherheitslogo beim DIMDI schaffen jetzt Abhilfe für mehr Transparenz und mehr Sicherheit. Versandapothekenregister und Sicherheitslogo wurden heute vom Parlamentarischen Staatssekretär, Rolf Schwanitz und DIMDI-Direktor Dr. Dietrich Kaiser der Öffentlichkeit vorgestellt.

Rolf Schwanitz erklärt: „Das Internet wird von vielen, oft illegalen Arzneimittelangeboten überschwemmt. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es schwer zu erkennen, welche legalen Ursprungs sind. Damit ist jetzt Schluss. Das Sicherheitslogo schafft Klarheit, welche Versandapotheken behördlich zugelassen sind. Das DIMDI hat im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums den legalen Versandapotheken heute ein Sicher­heitslogo zur Verfügung ge­stellt. Es ist nun Sache der Apotheken, dieses Logo in ihren Internetauftritt aufzu­nehmen. Je rascher dies erfolgt, desto besser ist dies für die Verbraucherinnen und Verbraucher und die Versandapotheken selbst.“

Dr. Dietrich Kaiser beschreibt die Funktion des Sicherheitslogos und des Registers: „Mit einem Klick auf das Sicherheitslogo können Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig auf den Webseiten einer Versandapotheke den entsprechenden Eintrag im Versandapothekenregister beim DIMDI aufrufen. Nur Apotheken mit Versandhandelserlaubnis für Deutschland, die ihr Einverständnis zum Eintrag gegeben haben, werden im Register beim DIMDI erfasst und dürfen ab dem 21. April 2009 das Sicherheitslogo auf ihren Internetseiten platzieren. Bei der Konstruktion der Anwendung haben wir verschiedene Sicherheitsvorkehrungen getroffen.“

Zwei Prüfungsergebnisse sind nach dem Klick auf das Sicherheitslogo möglich:

1. Bei registrierten Apotheken öffnet sich ein Fenster, das die wichtigsten Daten dieser Apotheke enthält, z. B. Anschrift und Kontaktdaten. Die dort aufgeführte Internetadresse verlinkt (zurück) auf die Apotheken-Webseite(n). Diese Rückführung zur registrierten Versandapotheke verringert das Risiko, auf Webseiten zu bestellen, hinter denen sich unseriöse Anbieter verbergen können. Zusätzlich empfiehlt sich in jedem Fall die Überprüfung der Internetadresse in der Browserzeile des Fensters mit den Informationen aus dem Register: Nur die Registerseite beim DIMDI beginnt mit https://versandapotheken.dimdi.de/.

2. Es erscheint ein entsprechender Hinweis, dass die angefragte Apotheke nicht im Versandapothekenregister erfasst ist und daher keine Aussage darüber gemacht werden kann, ob die Apotheke eine Versandhandelserlaubnis besitzt.

Gesamtübersichten der Registereinträge

Neben den Informationen zu genau einer Apotheke durch Mausklick bietet das DIMDI auch eine täglich aktualisierte Gesamtübersicht aller erfassten Apotheken als PDF-Dokument, sortiert nach Apothekenname, Ort, Internetadresse oder Ausstellungsdatum der Versandhandelserlaubnis. In der Gesamtübersicht können Verbraucherinnen und Verbraucher beim DIMDI z. B. nach einer bestimmten Apotheke suchen und so überprüfen, ob diese im Versandapothekenregister erfasst ist.

Ergänzende Informationen im Internet

· Informationen zum Versandhandel mit Arzneimitteln beim BMG unter: http://www.bmg.bund.de

· Versandapothekenregister beim DIMDI unter: http://www.dimdi.de