Berlin – Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung, welches heute in erster Lesung im Bundestag beraten wurde. Hierzu erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil: “Aus Sicht der Verbraucher und Patienten ist das heute in den Bundestag eingebrachte Gesetz ein Meilenstein für die nachhaltige medizinische Versorgung im ländlichen Raum. Neue Strukturen jenseits der klassischen Praxen machen das medizinische Fachwissen besser verfügbar. Auch werden erhebliche finanzielle Anreize Ärzten die Entscheidung erleichtern, sich in unterversorgten Regionen niederzulassen. Jedoch ist nicht nur die finanzielle Sicherheit für Ärzte wichtig. Besonders für die zunehmende Zahl von jungen Ärztinnen zählt auch, dass sie Betreuungsplätze für ihre Kinder finden und ihre Patienten versorgt werden, wenn sie selbst wegen Schwangerschaft oder Erziehungszeiten aussetzen. Hier schafft das Gesetz klare Regelungen.
Neben der ärztliche Versorgung wird in diesem Gesetz auch eine aus Verbrauchersicht sehr wichtige Informationslücke geschlossen: Krankenversicherungen müssen künftig ihre Geschäftsberichte in einer für jedermann verständlichen Form veröffentlichen. So können Versicherte schon früh betriebswirtschaftliche Schieflagen erkennen. Und wenn doch eine Krankenkasse pleite geht, werden andere Kassen nicht mehr so schnell die verwaisten Versicherungswilligen ablehnen. Denn dann müssen diese Kassen mit empfindlichen Rechtsfolgen rechnen.