Schwerin – Krankenhaus-Patienten in Mecklenburg-Vorpommern erhalten mehr Rechte. Dies sieht der Entwurf für ein neues Landeskrankenhausgesetz vor, den Gesundheitsministerin Manuela Schwesig heute auf den Weg gebracht hat. Bisher können sich Patienten über einen Missstand in der Klinik nur beim Gesundheitsministerium beschweren. Die Gesetzesnovelle sieht künftig in jedem Krankenhaus im Land eine Beschwerdestelle vor. Diese Stellen sollen mit den Patientenorganisationen und Selbsthilfegruppen zusammenarbeiten. Liegen Kinder bis zu zwölf Jahren im Krankenhaus, können Eltern künftig ihrem Kind vor Ort rund um die Uhr zur Seite stehen, wenn sie das wünschen. Das gilt auch für die Eltern von Frühgeborenen. Müssen Menschen mit Behinderungen ins Krankenhaus, haben künftig auch deren persönliche Assistenzpfleger die Möglichkeit, mit im Krankenzimmer untergebracht zu werden. Damit die Krankenhäuser ihre Abteilungen dem aktuellen Bedarf flexibel anpassen können, wird künftig für jedes Haus von einer Gesamtbettenzahl ausgegangen. Die Verteilung dieser Betten auf die verschiedenen medizinischen Teildisziplinen, z. B. Innere Medizin, Chirurgie und Orthopädie, sollen die Krankenhäuser zukünftig im Rahmen der Gesamtbettenzahl in eigener Verantwortung regeln.
In Mecklenburg-Vorpommern wird die stationäre medizinische Versorgung durch 39 Krankenhäuser sichergestellt. Dieses flächendeckende Netz soll auch zukünftig vorgehalten werden. Das Kabinett hat heute Gesundheitsministerin Schwesig beauftragt, die Verbandsanhörung zum Gesetzentwurf durchzuführen.