Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Mehr Klarheit für hörbehinderte Menschen bei Kostenübernahme für Gebärdendolmetscher

Abschließende Beratung des „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ im Deutschen Bundestag

Berlin – Anlässlich der abschließenden Beratung des “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze” im Deutschen Bundestag erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Ab dem 1. Januar 2008 müssen Sozialleistungsträger, wie beispielsweise Krankenkassen, Rentenversicherer oder Sozialämter, Kosten für einen Gebärdendolmetscher wie im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren übernehmen.

Momentan ist nicht klar geregelt, in welcher Höhe Sozialleistungsträger Kosten für einen Gebärdendolmetscher, z. B. bei Arztbesuchen eines gehörlosen Menschen, übernehmen müssen. Die derzeitige Regelung führt immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Sozialleistungsträgern und hörbehinderten Menschen.

Ab 2008 wird jetzt endlich Klarheit herrschen. Unsicherheiten auf Seiten der Betroffenen bis hin zu langwierigen Widerspruchs- und Klageverfahren über die Höhe der Kostenübernahme gehören ab dem kommenden Jahr der Vergangenheit an.