Hamburg – Seit Juli 2006 können Patienten bares Geld sparen. Die Techniker Krankenkasse (TK) weist darauf hin, dass dann die Zuzahlung für Medikamente, die besonders preisgünstig sind – das heißt, deren Preise 30 Prozent und mehr unterhalb des Festbetrags liegen -, entfallen kann. Bisher mussten die Versicherten stets zehn Prozent je Medikament – mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels – als Zuzahlung leisten.
Die Liste der Arzneimittel, für die künftig keine Zuzahlungen gezahlt werden müssen, wird von den Spitzenverbänden der Krankenkassen im Internet unter http://www.gkv.info veröffentlicht und alle 14 Tage aktualisiert. Außerdem wird der behandelnde Arzt die Patienten darauf aufmerksam machen, wenn es Medikamente gibt, für die keine Zuzahlungen zu leisten sind. Um sicherzugehen, sollten die Versicherten jedoch ihren Arzt beim Praxisbesuch einfach fragen, ob es nicht ein zuzahlungsfreies Arzneimittel gibt.
Versicherte der TK können sich anhand ihrer Versicherteninformation Arzneimittel (TK-ViA) persönlich durch ihren Arzt beraten lassen. TK-ViA ist eine Übersicht über die Arzneimittel sowie über die Kosten und Zuzahlungen der Medikamente, die in den vergangenen 24 Monaten verordnet wurden, und kann im Internet unter http://www.tk-online.de oder in den TK-Geschäftsstellen angefordert werden. Darüber hinaus steht den Versicherten der Techniker Krankenkasse das TK-Ärztezentrum unter der Telefonnummer 01802 – 64 85 64 (ab 6 Cent pro Gespräch / abhängig vom Anbieter) für alle Rückfragen zur Verfügung.
Hintergrundinformationen für die Redaktionen:
Im Internet unter http://www.presse.tk-online.de kann die Infografik “Zuzahlungen für Pillen & Co.” heruntergeladen werden, die zeigt, wie sich die Zuzahlungsregeln seit 1977 verändert haben. Dort ist auch der aktuelle Medienservice “Pillen, Salben & Co.” zu finden, der weitere Presseinformationen und Illustrationsvorschläge enthält.