Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit führt heute in Berlin ein ganztägiges Symposium zum Thema: “Qualitätsorientierte Vergütung in der Gesundheits-versorgung” durch. Eingeladen sind mehr als 100 Vertreter und Vertreterinnen aus Wissenschaft und Forschung, aus Politik und Selbstverwaltung, der Gesundheitsversorgung und von Patientenorganisationen. Im Vordergrund der Veranstaltung steht die Frage, ob und wie über Anreize im Vergütungssystem eine Steigerung der Versorgungsqualität erreicht werden kann.
Dazu Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder: “Wir müssen uns in Deutschland der Frage stellen, ob neben der Weiterentwicklung der Qualitätssicherung nicht zusätzliche finanzielle Anreize für eine bessere Leistungsqualität sinnvoll und notwendig sind. Das bedeutet nicht, dass die bloße Einhaltung von Qualitätsstandards ein Zusatzentgelt begründen kann. Denn eine qualitätsgesicherte Versorgung muss für alle Patientinnen und Patienten die Regel sein. Für ein Mehr an Vergütung müsste vielmehr auch ein Mehr an Qualität oder ein wesentlicher Qualitätsfortschritt belegt werden.”
Die heutige fachliche Diskussion über die Vor- und Nachteile einer qualitätsorientierten Vergütung – auch aus internationaler Perspektive – dient dem Erfahrungsaustausch und gibt Anregungen für die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens hin zu mehr Qualität. Denn die qualitätsbezogene Vergütung als Anreiz für eine Qualitätsverbesserung der Gesundheitsversorgung birgt sowohl Chancen als auch Risiken. Beispielsweise wäre allein eine Bewertung “je besser das Ergebnis der Behandlung, desto höher ist die Vergütung” nicht sachgerecht. Möglicher weise könnten dann gezielt nur die Patientinnen und Patienten ausgesucht werden, bei denen das Risiko von Komplikationen eher als gering eingeschätzt wird. Patienten mit Begleiterkrankungen wären im Nachteil.
Aus Sicht von Expertinnen und Experten ist es in jedem Fall besonders wichtig, aussagekräftige und verlässliche Indikatoren zur Messung der Leistungsqualität bis hin zu längerfristigen Ergebnissen zu entwickeln und zu erproben. Hier könnte man zum Teil auf bereits entwickelte Indikatoren zurückgreifen, müsste diese jedoch noch spezifisch überprüfen und weiterentwickeln.
Ein weiterer Diskussionspunkt ist die Frage, ob eine qualitätsbezogene Vergütung Leistungserbringer belohnen sollte, die von Anfang an gute Ergebnisse vorweisen können oder aber solche mit einer nachgewiesenen Qualitätssteigerung.
Ergebnisse des Symposiums und einzelne Fachvorträge finden Sie in Kürze unter: