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Mehr Geld für Krankenhäuser: Ulla Schmidt muss handeln

Senator Wersich fordert im Namen der unionsgeführten Länder Änderungen im Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums

Hamburg – Das Bundesministerium für Gesundheit hat kürzlich einen Referentenentwurf zum Krankenhausfinanzierungsrahmengesetz vorgelegt. Um den finanziell notleidenden Krankenhäusern und ihren Beschäftigten schnelle Hilfe zukommen zu lassen, hat Hamburgs Gesundheitssenator Dietrich Wersich im Namen der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Thüringen in einem Brief an Gesundheitsministerin Ulla Schmidt Korrekturen eingefordert und Vorschläge für ein beschleunigtes Verfahren unterbreitet.

„Im Schreiben an Frau Schmidt verweisen wir auf die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz aus dem Juli 08 und erläutern die Positionen der Länder“, so Gesundheitssenator Wersich. „Wir wollen damit die bestehende Blockade in der bisherigen Diskussion durchbrechen, um die dringend notwendige finanzielle Stärkung der Krankenhäuser zum 1. Januar 2009 nicht zu gefährden.“

Das Schreiben greift drei Hauptkritikpunkte auf:

• Die Länder sehen keinen Bedarf für eine gesetzliche Regelung so genannter leistungsbezogener Investitionspauschalen und damit für einen Eingriff in die Hoheit der Länder. Diese werden auch zukünftig ihre Verantwortung wahrnehmen und die ärztliche Versorgung in den Krankenhäusern durch Investitionen, die den jeweiligen regionalen Erfordernissen angemessen sind, sicherstellen.

• Einig sind sich die Minister auch, dass zur Entspannung der angespannten finanziellen Situation der Krankenhäuser dringend konkrete Entlastungen nötig sind. Die vorgesehene anteilige Finanzierung der Tariflohnerhöhungen, der Wegfall des GKV-Rechnungsabschlags sowie zusätzliche Pauschalen zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung sollten umgehend in einem darauf reduzierten Gesetzentwurf beschlossen werden.

• Als folgender Schritt in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren sollten dann weitere Regelungen, wie z.B. die Einführung eines bundesweiten Fallwerts durch schrittweise

Angleichung der Landesbasisfallwerte, folgen. Die Vorarbeiten dazu müssen in der von allen Gesundheitsministern beschlossenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe zügig angeschoben werden. Zu dieser hat Bundesgesundheitsministerin Schmidt bis heute bedauerlicherweise immer noch nicht eingeladen.

Bereits im August hatte Gesundheitssenator Wersich scharfe Kritik an den Plänen von Gesundheitsministerin Schmidt geäußert und den Eingriff in die Hoheit der Länder sowie die Ignoranz der einstimmigen Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz beanstandet. Seitens des Bundesgesundheitsministeriums wurde der Gesetzentwurf dennoch bis heute praktisch nicht verändert, weshalb die Unionsländer auch am heutigen Alibi-Treffen der Gesundheitsminister in Berlin nicht teilnehmen.