Berlin – Zum heutigen Fachgespräch über bündnisgrüne Agrarsozialpolitik im Deutschen Bundestag erklärt Cornelia Behm, agrarpolitische Sprecherin:
Wir machen Beitrags- und Leistungsgerechtigkeit zur Leitlinie unserer Reformpolitik in der Agrarsozialpolitik. Sowohl innerhalb der Landwirtschaft als auch im Vergleich mit den andern gesetzlich Versicherten wollen wir Beiträge und Leistungen am Gleichbehandlungsgrundsatz ausrichten. Davon muss auch die Höhe des Zuschusses für die landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV) abhängig gemacht werden.
Politikansätze, die massive Einsparungen bei der sozialen Sicherung der Landwirte zum Selbstzweck erklären, weisen wir zurück. Zwar erhält die LSV jährlich etwa 3,7 Milliarden Euro an Bundesmitteln, was etwa drei Viertel des Agrarhaushaltes ausmacht. Diese hohen Zuschüsse lassen sich aber aufgrund des hohen Anteils an Altenteilern durch eine Organisationsreform nur teilweise, aber nicht grundlegend senken – es sei denn auf Kosten drastisch verminderter Leistungen oder erheblich höherer Beiträge. Damit würden die in der LSV Versicherten jedoch deutlich schlechter gestellt, als andere Erwerbstätige. Das ist nicht zu rechtfertigen. Außerdem wird sich die Hoffnung, durch eine Reform der Agrarsozialversicherung einen wesentlichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten zu können, nicht erfüllen.
Der Kern der Reformdiskussion um die landwirtschaftliche Sozialversicherung ist daher nicht die Senkung des Bundeszuschusses, sondern sind die beiden folgenden Fragen: Lässt sich die Eigenständigkeit des Sozialsystems für eine schrumpfende Zahl von Landwirtinnen und Landwirten überhaupt aufrechterhalten? Und welche Reformen leisten einen Beitrag zu mehr Gerechtigkeit innerhalb der Landwirtschaft beziehungsweise innerhalb der Gesellschaft?
Unsere Antworten auf diese Fragen lauten: Erstens lässt sich die Eigenständigkeit der landwirtschaftlichen Sozialversicherung bei weiter sinkenden Versicherungszahlen langfristig kaum erhalten. Zweitens ist aber eine Integration der landwirtschaftlichen Sozialversicherung in die allgemeine gesetzliche Sozialversicherung nur möglich, wenn die Beitrags- und Leistungssysteme weiter angeglichen werden. Anders ausgedrückt: Die Herstellung von Beitrags- und Leistungsgerechtigkeit ebnet den Weg zu einer Verbindung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung mit den anderen gesetzlichen Sozialversicherungsträgern.