Berlin – Für Millionen Patientinnen und Patienten gibt es gute Nachrichten: Mehr als 11.000 Arzneimittel sind von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht befreit. Das sind 13 Prozent mehr Präparate als zu Beginn des Jahres 2009; damals waren weniger als 10.000 Packungen von der Zuzahlungspflicht befreit. Darauf weist die ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hin. Diese Zuzahlungsbefreiungen gelten für die Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen, da die Arzneimittelpreise jeweils mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegen.
Die 11.262 zuzahlungsbefreiten Arzneimittel (Stand: 15.1.2010) entsprechen etwa einem Drittel derjenigen Medikamente, die Festbeträgen Erstattungshöchstbeträge für Arzneimittel mit identischen oder vergleichbaren Wirkstoffen und Wirkungen unterliegen. Derzeit sind von dieser Festbetragsregelung 30.803 Präparate betroffen. Vor Jahresfrist lauteten die entsprechenden Zahlen 9.965 und 29.126 (Stand: 15.1.2009). Die ABDA empfiehlt grundsätzlich allen gesetzlich versicherten Patienten, bei der Rezepteinlösung in der Apotheke nach zuzahlungsbefreiten Alternativen zu fragen. Eine aktuelle Liste dieser Arzneimittel steht unter http://www.aponet.de
In Deutschland sind alle Apotheken gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen zugunsten der Kassen einzusammeln und an diese weiterzuleiten. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss jeder Patient 10 Prozent des Apothekenverkaufspreises zuzahlen. Mindestens müssen es 5 Euro sein, höchstens aber 10 Euro. Der Zuzahlungsbetrag ist jedoch nie höher als die tatsächlichen Kosten des Präparats.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter http://www.abda.de