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Mehr als 11.000 zuzahlungsbefreite Arzneimittel / Anfang 2009 waren es weniger als 10.000 Medikamente

PRESSEMITTEILUNG

Berlin – Für Millionen Patientinnen und Patienten gibt es gute Nachrichten: Mehr als 11.000 Arzneimittel sind von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht befreit. Das sind 13 Prozent mehr Präparate als zu Beginn des Jahres 2009; damals waren weniger als 10.000 Packungen von der Zuzahlungspflicht befreit. Darauf weist die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hin. Diese Zuzahlungsbefreiungen gelten für die Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen, da die Arzneimittelpreise jeweils mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegen.

Die 11.262 zuzahlungsbefreiten Arzneimittel (Stand: 15.1.2010) entsprechen etwa einem Drittel derjenigen Medikamente, die Festbeträgen – Erstattungshöchstbeträge für Arzneimittel mit identischen oder vergleichbaren Wirkstoffen und Wirkungen – unterliegen. Derzeit sind von dieser Festbetragsregelung 30.803 Präparate betroffen. Vor Jahresfrist lauteten die entsprechenden Zahlen 9.965 und 29.126 (Stand: 15.1.2009). Die ABDA empfiehlt grundsätzlich allen gesetzlich versicherten Patienten, bei der Rezepteinlösung in der Apotheke nach zuzahlungsbefreiten Alternativen zu fragen. Eine aktuelle Liste dieser Arzneimittel steht unter http://www.aponet.de

In Deutschland sind alle Apotheken gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen zugunsten der Kassen einzusammeln und an diese weiterzuleiten. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss jeder Patient 10 Prozent des Apothekenverkaufspreises zuzahlen. Mindestens müssen es 5 Euro sein, höchstens aber 10 Euro. Der Zuzahlungsbetrag ist jedoch nie höher als die tatsächlichen Kosten des Präparats.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter http://www.abda.de